Terror ist wie Krieg ein Mittel zum Zweck. Oft wird Terror heute von Extremisten gegen die Demokratie gerichtet. Er wurde aber auch schon von Demokraten gegen Diktaturen eingesetzt.
Ist der Terror lediglich Selbstzweck, handelt es sich nicht um Terror, sondern um einen Amoklauf, auch wenn die aus persönlichen Motiven begangene Tat durch ein idelogisches Bekenntnis verschleiert sein kann.
Bei Einzeltätern ist in der Regel von persönlichen Motiven auszugehen. Auch wenn der Kennedy-Attentäter sich als Kommunist deklariert hatte und sogar in die UdSSR ausgewandert war, wurde seine Tat zu Recht nicht als linker Terror qualifiziert.
Bei muslimischen Tätern ist man - sogar wenn die Taten mit "Allahu Akbar"-Rufen begleitet werden - ebenfalls stark dazu geneigt, psychische Erkrankungen oder Lebenskrisen als Ursachen für ihre Handlungen anzunehmen, sofern keine Vernetzungen mit dem IS oder anderen Terrorgruppen nachgewiesen werden können.
Selbst wenn es sich ohne Zweifel um organisierten Terror handelt wie bei den Attentätern von Paris, die als international vernetzte islamistische Gruppe handelten, wurde nicht allen Islamisten und schon gar nicht allen Muslimen pauschal eine Mitverantwortung für die Tat zugewiesen.
Muslime wurden nach dem Terror von Paris explizit gegen Generalverdacht in Schutz genommen, obwohl der politische Islam die Ideologie der Terroristen war und der gewaltbereite politische Islam in weiten (bis zu uns reichenden) Teilen der islamischen Welt vorherrschend ist.
Bei der AfD gelten jedoch völlig andere Regeln. Hier reicht die schreckliche, aber isolierte Tat eines Wirrkopfs aus, um einen Generalverdacht gegen alle Rechten auszurufen und eine politische Partei, die (anders als die Muslimbruderschaft, aus deren Schoß unsere Islamverbände abstammen) nie zu politischer Gewalt aufgerufen hatte, als Schuldige zu brandmarken.
Wenn man die AfD als verfassungsfeindlich ansieht, soll man sie verbieten. Sie trotz ihrer Gewaltlosigkeit als politischen Arm der Terroristen zu verurteilen, ist ungerecht und unrechtmäßig.
So richtig ich ein Verbot der Muslimbruderschaft als verfassungsfeindliche Organisation halte, so falsch halte ich die Begründung des Verbots aufgrund angeblichen Terrors, der für politischen Extremismus nicht wesentlich, sondern lediglich ein Mittel zum Zweck ist.
Terroristen sollen selbstverständlich strafrechtlich verfolgt werden. Die Gesinnung ist dabei jedoch vom Terror zu trennen. Die RAF wurde nicht wegen ihrer Ideologie, sondern wegen ihres Terrors strafrechtlich verfolgt, auch wenn ihre Anwälte wegen ihrer Idelogie damals Straffreiheit für ihre Terror-Verbrechen forderten.
Bei der AfD ist es umgekehrt. Sie soll wegen ihrer idelogie verfolgt werden. Da dies bei einer verfassungstreuen demokratischen Partei jedoch schwer begründbar ist, will man ihr politischen Terror anhängen, der in Wahrheit kein Terror, sondern ein Amoklauf aus persönlichen Gründen war, der mit der AfD nichts zu tun hatte.