Nach Ansicht des Schöffensenats war es „einigermaßen zweifelhaft“, dass der Angeklagte vor hatte, „einen Geschlechtsverkehr im Sinne einer vaginalen Penetration zu vollenden“, wie der vorsitzende Richter Norbert Gerstberger in der Urteilsbegründung ausführte. „Nicht einmal die Hose hat er ihr ausgezogen. Er hat versucht, ihr das Leibchen auszuziehen“, hielt Richter Gerstberger fest.
(Die Presse)
Der Mann wurde nur zu sechs Monaten unbedingt wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung verurteilt. Keine Rolle scheint es zu spielen, dass der junge Herr aus Afghanistan sofort von einem mutigen Polizisten von seinem Opfer heruntergezerrt worden war, ansonsten wäre das Mädchen vergewaltigt worden. Denn dass der aufmerksame Polizist wohl das Einzige war, was zwischen der jungen Frau und einer vaginalen Penetration durch den angeblich so jungen Mann gestanden hatte, sagt einem der gesunde Menschenverstand. Gerade Richter Gerstberger hat jedoch immer wieder eindrucksvoll bewiesen, dass man als Richter ohne jene Eigenschaft auskommen kann.
Einer IS-Tschetschenin wollte er die Karriere als Kindergärtnerin nicht verderben. Dem afghanischen Jungmann wollte er wohl die Chance auf zukünftige vaginale Penetrationen nicht vermasseln.
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