Im Wiener Antifa-Prozess sind am Dienstagnachmittag 14 Angeklagte von sämtlichen wider sie erhobenen Vorwürfen freigesprochen worden. Für das Landesgericht für Strafsachen waren die inkriminierten Tatbestände – versuchte Sprengung einer Versammlung, versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte schwere Körperverletzung – nicht erfüllt
Weiters habe der Abschlussbericht der Polizei Widersprüche aufgewiesen, bemängelte die Richterin. So sei darin etwa davon die Rede, die Antifa-Aktivisten wären hauptsächlich vermummt aufgetreten, was sich nicht mit den Videos decke. „Eine Kappe, eine Sonnenbrille, eine Kapuze ist keine Vermummung“, bekräftigte die Richterin.
Bei etlichen sei nicht feststellbar, ob sie überhaupt auf den Videos zu sehen sind: „Es ist nicht im Geringsten eine Zuordnung möglich, wer wer ist.“
Grundsätzlich sei das Vorgehen der Gegendemonstranten gegen die Identitären aber „nicht tatbestandsmäßig“ gewesen. Selbst bei einer nicht genehmigten Gegenveranstaltung sei die bloße Anwesenheit zur Bekundung einer politischen Willensbildung nicht strafbar, stellte Bahr fest.
Beim Versuch, die polizeiliche Sperrkette zu durchbrechen, sei kein aktiver Widerstand geleistet worden: „Der Gewaltbegriff wurde nicht erfüllt.“ Vielmehr sehe man auf den Videos, wie Polizeibeamte gegen die Demonstranten drücken und einigen von ihnen Schirme wegnehmen, welche die Protestierenden mit Parolen gegen die Identitären versehen hatten.
Quelle: Krone
Da hatten die Polizeibeamten noch richtig Glück, dass sie vom Linksstaat nicht wegen Widerstands gegen die Demonstrantengewalt verurteilt wurden.