Türkei: gut genug für uns, aber zu schlecht für türkische IS-Terroristen

Wenn es darum geht, dem türkischen Regime Milliarden für die Versorgung von angeblich 3 Millionen "Syrern" zu bezahlen, ist Deutschland nicht argwöhnisch. Dass von den 3 Millionen "Syrern", die in der Türkei offziell registriert wurden, die meisten in der Flüchtlingskrise von 2015/2016 nach Europa weitergereist sind, und daher längst von uns selbst versorgt werden, wird von Deutschlands Politik, Medien und Justiz nicht kritisch hinterfragt. Schließlich ist die Türkei ein EU-Beitrittskandidat und ein wichtiger strategischer Partner.

Wenn es jedoch darum geht, einen IS-Terroristen in seine türkische Heimat zurückzuschicken, ist dieser Partner auf einmal nicht mehr gut genug. Bei den Rechten von türkischen IS-Terroristen ist Deutschland total skrupelhaft und das deutsche Verfassungsgericht verlangt, dass genau geprüft werden müsse, ob unser Partner Erdogan nicht seine armen islamischen Terrorbrüder foltere.

Deutsche Gerichte müssen vor der Abschiebung von verurteilten Unterstützern terroristischer Vereinigungen in die Türkei die Gefahr von Folter ausschließen. Das Bundesverfassungsgericht stoppte mit einer Entscheidung die Abschiebung eines Unterstützers der Terrormiliz „Islamischer Staat“. Die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde des Betroffenen hatte nun Erfolg. Nach dem von Amnesty verfassten Schreiben gebe es „ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr“, befanden die obersten deutschen Richter. Finde den Fehler... Fakt ist: Dieser Terrorist darf somit weiter in Deutschland bleiben...

http://www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-deutsche-gerichte-muessen-vor-abschiebung-foltergefahr-pruefen-a-1186910.html

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