Trump hat zwar gefordert, dass Europa seine Staatsbürger, die sich dem IS angeschlossen hatten, zurückholen solle.
Sein eigenes gutes Beispiel, mit dem er gerade vorangegangen ist (genauer gesagt den Briten nachgegangen ist) zeigt jedoch, dass sehr wohl genau geschaut werden darf, ob es sich wirklich noch um unsere Staatsbürger handelt.
Wer wie die IS-Amerikanerin noch eine dritte Staatsbürgerschaft hat, kann dem Drittstaat überlassen werden.
Nur Deutschland war so streberhaft, eine IS-Tschetschenin, die neben der deutschen wohl noch über ihre russische Staatsangehörigkeit verfügt, nach Deutschland zurückzuholen.
Mich würde es nicht wundern, wenn sich das namenlose "Wiener Mädchen", das jetzt laut unseren Medien unbedingt zurückgeholt werden soll, als die angeblich getötete Samra Kesinovic entpuppt. Wie das "Wiener Mädchen" war Samra 2014 mit 16 Jahren ausgreist. Alter und Akzent der Mutter würden auch passen.
Sollte es sich tatsächlich um Samra handeln, wäre sie 1999 als Bosnierin geboren und heute wohl Doppelstaatsbürgerin, oder sie hätte zumindest wie die IS-Britin, die aus Bangladesch stammte und die IS-Amerikanerin, die aus dem Jemen stammte, Anspruch auf die bosnische Staatsbürgerschaft.
(Sabina Selimovic and Samra Kesinovic, 2014)