Die Muslimbruderschaft ist die Mutterorganisation des politischen Islams. Die radikal-islamische Vereinigung versucht, die Regierungen ihrer jeweiligen Heimatstaaten abzulösen und einen islamistischen Gottesstaat auf der Grundlage der Scharia zu errichten. Auch in Deutschland sind die Muslimbrüder aktiv.
Die Aufgabe eines Verfassungsschutzes wäre es, solche Organisationen genau zu beobachten, damit der Gesetzgeber mit neuen strafrechtlichen Bestimmungen auf aktuelle Gefährdungslagen für den Staat reagieren kann.
Wie hat hingegen der österreichische Verfassungsschutz seine Aufgabe bezüglich der Mutterorganisation des politischen Islam wahrgenommen?
Parlamentarische Anfrage vom 06.06.2014 von H.C. Strache:
4. Ist dem Bundesministerium bekannt, wie viele Mitglieder die
Muslimbruderschaft in Österreich hat?
5. Wenn ja, wie viele?
6. Wenn nein, weshalb nicht?
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_01688/imfname_353399.pdf
Beantwortung der Innenministerin (in deren Kompetenzbereich der Verfassungsschutz lag) zu den Fragen 4 bis 6:
Nein.
In der jüngsten Vergangenheit stellten die Aktivitäten der Muslimbruderschaft keinen Anlass zum Einschreiten nach der Strafprozessordnung, nach dem Sicherheitspolizei oder anderer einschlägiger Gesetze dar. Für die generelle Überprüfung oder Überwachung von Vereinen oder Verbindungen durch die Sicherheitsbehörden bestehen keine Rechtsgrundlagen.
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01586/imfname_361026.pdf
Der Verfassungsschutz fühlte sich für Extremisten nicht zuständig. Wozu brauchte man ihn dann eigentlich?