Angesichts anderer Witzurteile hatte ich mich gefragt, welche Strafe unsere Justiz wohl für die drei Vergewaltiger von Tulln angemessen finden würde?
Jetzt weiß ich es: gar keine.
Im Zweifel hatte sich die 15jährige freiwillig mit den 3 anderen "unbegleiteten Minderjährigen" vergnügt. War eh nur eine aus der österreichischen Unterschicht. Wie jeder Standard-lesende Bobo-Richter weiß, kommt sexueller Missbrauch gerade in solchen Österreicher-Familien ohnehin regelmäßig vor. Warum also die Aufregung?
Missbrauch in der Familie ist eine schreckliche Sache, welche allerdings nur in sehr entwickelten Gesellschaften überhaupt als strafbar angesehen und zur Anzeige gebracht wird. Was sich in Familien, die südöstlich von Österreich stammen, abspielt, bekommen unsere Gerichte nur in absoluten Ausnahmefällen mit.
Obwohl Missbrauch innerhalb der Familie in Österreich zu Recht als strafwürdig angesehen wird, hat die Vergewaltigung eines Kindes im öffentlichen Bereich auch im hoch entwickelten Österreich eine bedeutendere Dimension als im privaten Familienbereich.
Im öffentlichen Bereich wird es viel stärker als Aufgabe des Staates angesehen, den Schutz vor Vergewaltigungen zu gewährleisten und Täter durch Strafen abzuschrecken. Unsere Justiz ist jedoch zu abgehoben, um zu kapieren, wofür sie eigentlich da wäre.