Selbst wenn unsere Polizei einen Vergewaltiger direkt von seinem Opfer herunterreißt, ist für unsere verblendete Justiz noch lange „kein dringender Tatverdacht erkennbar“:
Polizisten haben am Samstagabend am Wiener Donauinselfest offenbar eine Vergewaltigung verhindert. Sie zerrten den 18-jährigen Täter, der bereits auf der 21-Jährigen saß und ihr T-Shirt gewaltsam entfernt hatte, vom Opfer und nahmen ihn fest.
Der Afghane, ein Asylberechtigter, bestritt einen Vergewaltigungsversuch in seiner Einvernahme. Vielmehr sprach er davon, dass er einvernehmlich mit der Frau getanzt habe und sie ihm freiwillig gefolgt sei. Sie seien dann beide zu Sturz gekommen und ins Gebüsch gefallen, behauptete der 18-Jährige. Die Staatsanwaltschaft verfügte am Sonntagabend, dass der Afghane mit einer Anzeige auf freien Fuß gesetzt wird.
Zuvor war der Sachverhalt dem Journalstaatsanwalt von der Polizei mündlich geschildert worden. Dieser musste sofort entscheiden, ob die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft vorliegen, erklärte Behördensprecherin Nina Bussek. „Bei dieser Schilderung war die Journalstaatsanwaltschaft der Ansicht, dass kein dringender Tatverdacht erkennbar ist“, sagte Bussek. Außerdem handelt es sich beim 18-Jährigen um einen jungen Erwachsenen, bei dem noch strengere Maßstäbe für die Verhängung von Untersuchungshaft vorliegen.
(Kurier)
Da die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge stets ihre Dokumente auf der Reise verloren haben, muss man sich auf ihre Altersangaben verlassen.
Wann immer ein Foto eines afghanischen „Kindes“ in den Medien auftaucht, stellt sich die im Asylverfahren behauptete Minderjährigkeit als offensichtlicher Schwindel heraus:
youtube
(Der 17jährige Afghane, der in einem deutschen Zug Terror verbreitete)
Das Gesicht des Täters werden wir im aktuellen Fall jedoch nie zu Gesicht bekommen, da „ohne dringenden Tatverdacht“ und bei „Minderjährigkeit“ die Rechte des "Kindes" gewahrt werden müssen.
So bleibt das afghanische „Kind“ geschützt und wird weiter auf unsere Kinder losgelassen.