Werden Gewalttäter abgeschoben?

200 junge Männer hatten sich zum Halloween-Exzess zusammen gerottet – vor allem Afghanen, Syrer und Tschetschenen. Es war eine Kriegserklärung an die Polizei mit Ansage. Schon 20 Stunden vor den Ausschreitungen hatten sie Randale auf TikTok angekündigt.

Überführte Krawallmacher sollen auch das Aufenthaltsrecht in Österreich verlieren.

Quelle: oe24

Tatsächlich handelt es sich bei den angekündigten Asylaberkennungen durch ÖVP-Innenminister Karner und SPÖ-Bürgermeister Luger um reinen Aktionismus, da Abschiebungen in diese Länder derzeit faktisch nicht möglich sind. Seit der Machtergreifung der Taliban wurden Abschiebungen nach Afghanistan ausgesetzt und seit dem Ukraine-Krieg gab es auch keine Abschiebungen in die Russische Föderation.

Aber auch als Abschiebungen nach Afghanistan oder Russland noch möglich gewesen wären, wurden die Möglichkeiten seitens des österreichischen Rechtsstaats kaum ausgeschöpft. Wer will schon riskieren, durch böse Abschiebungen am Pranger der guten Aktivisten zu landen? Letztlich verhinderte auch die gute Justiz selbst bei IS-Gefährdern böse Abschiebungen.

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