Kieferbruch, Jochbeinbruch, Nase zertrümmert. Weil ein 17-jähriger Österreicher mit einer Tschetschenin ausging, umzingelten ihn sieben bis acht junge Männer am Wiener Reumannplatz. Drei davon mussten sich jetzt vor dem Richter für schwere Körperverletzung verantworten.
Quelle: Krone
Wie lange wanderten die tschetschenischen Sittenwächter, darunter mehrere Kampfsportler, für die zu acht begangene Misshandlung des schwer verletzten Opfers wohl hinter Gittern?
Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Georg Allmayer geht von absichtlich schwerer Körperverletzung aus: je 16 Monate bedingt für den Erst- und Zweitangeklagten, zwölf Monate bedingt für den Beitragstäter - nicht rechtskräftig.
Kenner der österreichischen Justiz konnten es vermutlich schon erahnen: keinen einzigen Tag.
Wie übersetzt man "bedingte Verurteilung" wohl auf Tschetschenisch?
"Bedingte Strafe" bedeutet auf Tschetschenisch und auch in allen anderen Kulturen des Korangürtels "Freispruch" (Also alles richtig gemacht, weiter so!).
Man stelle sich vor, es wären Nazi-Skins aus den 1990er-Jahren gewesen, die zu acht ein Opfer krankenhausreif geprügelt hätten, ohne dafür ernsthaft bestraft zu werden.
Dann hätte nicht nur die Krone, sondern auch der ORF groß über den Justizskandal berichtet. So ist der Prozess nur ein Fall für die schmuddelige Krone. Und selbst die empört sich zwar über die Tat, verzichtet aber brav "gecucked" darauf, die Strafe bzw. Nicht-Bestrafung der Täter durch die Justiz zu skandalisieren.