16-jährige Tschetschenin stach in Wien eine Studentin mit einem Küchenmesser nieder:
Einen Tag vor dem Messerangriff, bei dem die Studentin schwer verletzt wurde, kündigte die 16-Jährige in ihrer Schule an, sie werde „etwas Verrücktes tun“. Als eine Schulkameradin wissen wollte, was sie vor habe, soll die 16-Jährige nur gelächelt haben.
Wie sich im Zuge der Ermittlungen herausstellte, recherchierte die Angeklagte wenige Stunden vor der Tat im Internet zu Jugendstrafrecht und Jugendgerichtsbarkeit.
(Kurier)
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Bei ihren Internet-Recherchen zu den rechtlichen Konsequenzen der geplanten Tat dürfte sie wohl auch auf die Geschichte ihrer tschetschenischen Kollegin aus St. Pölten gestoßen sein:
Nach Messerattacke: 15 Monate Haft für 16-Jährige
Erleichtert fielen sich die Angehörigen in die Arme, nachdem der vorsitzende Richter Markus Grünberger das Urteil verkündet hatte: 15 Monate Freiheitsstrafe, davon zehn bedingt, Bewährungshilfe, sowie ein Antigewalttraining während einer dreijährigen Probezeit (nicht rechtskräftig). Nachdem das Mädchen den größten Teil seiner Gefängnisstrafe bereits in der U-Haft abgesessen hat, bewilligte der Senat auch eine sofortige bedingte Entlassung, sodass die 16-Jährige mit ihrer Familie nach Hause gehen konnte.
Ihre Kollegin musste gerade einmal fünf Monate absitzen. Das wirkt naturgemäß nicht besonders abschreckend auf andere potenzielle kleine Mörderinnen.