Markus B. hatte einen Herzfehler, weswegen die beiden Afghanen, die ihn totgetreten haben, nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt werden. Lassen wir das mal so stehen. Anderes Beispiel:
Dominik B., das Opfer des S-Bahn-Mordes von München, hatte auch ein schwaches Herz. Trotzdem wurde sein Mörder zu Recht – wegen Mordes – verurteilt, denn in diesem Fall befand man, dass er ohne Gewalteinwirkung eben noch leben würde, was eine Tatsache ist.
Doch auch Markus B. würde noch leben, wäre er nicht so brutal zusammengeschlagen worden – er würde leben, trotz seines schwachen Herzens.
Hier der andere Fall zum Vergleich:
Dominik Brunner litt an einem extrem vergrößerten Herzen. Wie die Staatsanwaltschaft dem SPIEGEL nun bestätigt hat, ist der Manager nicht an den Folgen der Tritte und Fausthiebe von Markus Sch. und Sebastian L. gestorben, sondern an Herzversagen.
Die Staatsanwaltschaft München sieht die Schuld am Tod des Managers weiterhin bei den Angeklagten. "Herr Brunner ist infolge der Schläge und Tritte daran gestorben, dass das Herz stehengeblieben ist", sagte Oberstaatsanwältin Barbara Stockinger am Samstag in München. Damit sei die Kausalität klar: Brunner würde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ohne die massiven Schläge und Tritte noch leben.
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/s-bahn-drama-brunner-starb-an-herzversagen-a-707012.html
Warum gilt das gleiche Recht nicht auch für den Mord an Markus B.? Ist das ein Fall von Kuscheljustiz? Das, was ich hier schreibe, einige werden es mir bestimmt wieder vorwerfen, hat mit Rassismus nichts zu tun. Gesetze sollten für alle gleich sein. Warum es im einen Fall Mord war, im anderen eine Körperverletzung mit Todesfolge, ist mir unklar.
Eine Mord-Anklage für die beiden Afghanen wäre gerecht.