In den vergangenen Wochen tauchten immer mehr Videos von scheinbar gewalttätigen Übergriffen der Wiener Polizei auf. Gefundenes Fressen für die österreichische Internetgemeinde. Kaum etwas ruft ein so großes Echo in sozialen Netzwerken hervor, wie ein Verdacht auf übertriebene Polizeigewalt. Leider vergessen aber viele Kritiker zwei Arten der Polizeigewalt zu unterscheiden. Auf der einen Seite steht das allseits bekannte Video, das Der Falter vor zwei Wochen veröffentlicht hatte. Hierbei handelt es sich um unverhältnißmäßige Polizeigewalt, ist ins keinster Weise gutzuheißen und muss strafrechtlich verfolgt werden. Die Situation bei dem Mahü-Video, das zurzeit im Internet kursiert, ist eine ganz andere und lässt sich mit der zuvor genannten nicht vergleichen. Ein Mann, der eine Frau minutenlang verfolgt, trotz mehrfachen Bitten nicht nachlässt und anschließend verweigert sich auszuweisen, muss festgenommen werden. Fängt dieser Mann an sich zu wehren und wild um sich zu schlagen, hat die Exekutive keine andere Wahl als in einem verhältnismäßigen Rahmen Gewalt anzuwenden.Bei der Polizei gilt im Allgemeinen folgende Regel: Je mehr Polizisten an der Verhaftung mitwirken, desto geringer ist die Verletzungsgefahr für den Festzunehmden. Selbst wenn 20 Polizisten an der Festnahme beteiligt sind ist es für den Festzunehmenden sicherer, als wenn ein einziger Polizist den Mann überwältigen müsste. Die Anzahl der Polizisten hat somit nichts mit der Verhältnismäßigkeit der anzuwendenden Gewalt zu tun. Ist der Festzunehmende des weiteren geistig verwirrt, ist das erst für ein anschließendes Verfahren relevant. Bei der Verhaftung spielt das keine Rolle. Hat der Mann noch genug Atemluft, um lauthals nach Hilfe zu schreien, ist das ein klares Indiz, dass bei der Verhaftung keine Atemwege abgeschnürt werden.
Lediglich zwei Dinge lassen sich im Vorgehen der Exekutive konkret kritisieren. Zuerst wendet ein Beamter einen Würgegriff an, der eher aus Kampfsportübertragungen bekannt ist und so vermutlich nicht an Polizeischulen gelehrt wird. Kurz vor Ende der Videos nutzt ein anderer Beamter sein Knie, um den Kopf des Festzunehmenden zu fixieren. Lediglich diese zwei Punkte lassen sich tatsächlich als unverhältnismäßig einstufen. Ob dies ein so großes Echo wirklich rechtfertigt?