Auch positive Dinge dürfen in dieser Zeit nicht zu kurz kommen.

Dieser Beitrag hier stellt kein Lob an das Sozialministerium oder dessen Minister dar.

Die Webseite hat punkto Infos über Coronamaßnahmen schon seit einer Weile recht gute Übersicht geboten.

Und das erwähne ich deshalb, weil in den meisten Fällen kaum schnell Infos zu finden sind, was denn jetzt gerade in Kraft ist und was nicht mehr.

Natürlich stimmt auch nicht alles, was von Regierungsseite verkündet wird, so sollte man z.b. arbeitgeberseitig erst mal schauen wie die Vereinbarungen da aussehen, habe ich mir sagen lassen.

Allerdings sind jetzt beim Sozialministerium sozusagen 3 FAQs mit 5.November 2021 hinzugekommen, die nützlich sein könnten gerade mit den steigenden Zahlen, ein Auszug:

"Befreit die Corona-Schutzimpfung von Schutzmaßnahmen?

Nein. Eine Corona-Schutzimpfung befreit nicht von Schutzmaßnahmen wie z.B. Maskenpflicht und Quarantäne.

Eine Bestätigung über eine Corona-Schutzimpfung kann als Nachweis im Sinne der 3-G-Regel herangezogen werden. [...]"

"SARS-CoV-2 Befreit eine bereits überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 von der Einhaltung der Schutzmaßnahmen?

Nein. Eine überstandene Infektion mit SARS-CoV-2 befreit nicht von der Einhaltung der Schutzmaßnahmen wie z.B. Maskenpflicht und Quarantäne[...]"

"Befreit ein positiver Antikörper-Test von Schutzmaßnahmen?

Nein. Personen mit einem positiven Antikörpertest sind nicht von Schutzmaßnahmen wie z.B. Maskenpflicht und Quarantäne befreit."

Dieser Punkt hier ist noch fast doppelt so lang, aber war schon seit mindestens September auf der HP:

"Wer ist von der FFP2- bzw. MNS-Pflicht ausgenommen?Inhalt zuklappen

Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr sind von der Maskenpflicht befreit.

Kinder zwischen dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen statt der FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Schwangere sind von der Maskenpflicht ausgenommen, sie können stattdessen auf einen Mund-Nasen-Schutz zurückgreifen.

Personen, denen das Tragen aus gesundheitlichen Gründen nicht zugemutet werden kann (z.B. Menschen mit chronischen Atemwegserkrankungen, Angststörungen oder mit fortgeschrittener Demenz, Asthma, Kinder mit ADHS etc..), sind von der Masken-Pflicht ausgenommen.[...]"

Quelle:

https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coronavirus---Haeufig-gestellte-Fragen/FAQ-Schutzmassnahmen.html

Natürlich wird da jetzt von vielen Seiten, die der Maske gegenüber nicht total kritisch gegenüberstehen, die Frage kommen: Wieso dafür ein FAQ?

Nun, es konnte in der Vergangenheit immer öfters beobachtet werden, dass gerade in den Öffis sehr oft vereinzelt oder mehrfach auf die Maske verzichtet wurde oder nicht aufgesetzt war.

Das mag vielleicht der 3G-Regel geschuldet gewesen sein.

Oder der allgemeinen Unklarheit.

Es ist nützlich, dass das jedenfalls mal auch kommuniziert wird.

Und natürlich auch die Begründung für Maskenbefreiungen, weil da ist die Liste tatsächlich viel länger, als man denken würde.

Auch wenn bestimmt genug Leute ohne ein solchen Grund keine getragen haben, aber man soll ja nicht überall nach Sündenböcken suchen und das schlechte sehen.

Würde man diese FAQs nicht nur als Regeln und Pflichten ansehen, sondern medial genauso oft kommunizieren wie das Ständige drängen auf die Impfung, wäre viel gewonnen.

Aber da Österreich(noch nicht China) ist, fällt es natürlich einfacher, immer nur die Impfung als Lösung anzusehen.

Siehe schon:

https://www.fischundfleisch.com/benjaminheinrich/der-lockdown-kommt-ob-2021-oder-2022-nur-die-frage-74737

P.s.: Im Nachhinein entschuldige ich mich für die vielen Schreibfehler beim letzten Beitrag, für die Korrektur habe ich mir keine Zeit genommen.

Ein Beispiel "So war es eine Riesen-Idiotie einerseits in Wien zwar die Maske in Innenräumen vorzuschreiben, doch im Handel in den anderen Bundesländern diese zu lassen." ,hätte natürlich richtig lauten sollen [... ]doch im Handel in den anderen Bundesländern diese zu erlassen." (also die Maskenpflicht aufzuheben).

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