Amtliche Daten: Mutmaßlich nur ein Drittel der „Corona-Opfer“ an Covid gestorben

"Maßgeblich für die Unterscheidung zwischen „an Corona verstorben“ und „mit Corona verstorben“ ist der jeweilige Totenschein. Wird darin die Covid-Erkrankung als primäre Todesursache festgestellt, gilt der Fall als „an Corona verstorben“, war Covid eine Begleiterkrankung, wird der Fall als „mit Corona verstorben“ gewertet. Aus diesem Grund werden Todesfälle grundsätzlich erst nach Eingang des Totenscheins im Fachbereich Gesundheit veröffentlicht“"

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https://norberthaering.de/news/gestorben-an-oder-mit-covid/

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DeepThought

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Iris123

Iris123 bewertete diesen Eintrag 04.11.2021 17:12:14

Michlmayr

Michlmayr bewertete diesen Eintrag 04.11.2021 15:50:34

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