Die Einschränkungen des Artikel 10 GG in Deutschland mit Beschluss vom 24. Juni 2021 beziehen sich auf

- körperliche Unversehrtheit

- Freiheit der Person

- Freizügigkeit

- Unverletzlichkeit der Wohnung

Das kann von der Regierung ab dem 1. Juli 2023 entschieden werden, OHNE Parlamentsbeschluss.

https://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/512877/Bundestag-beschliesst-permanente-Grundrechts-Eingriffe-waehrend-die-Deutschen-ueber-den-Regenbogen-debattieren

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