Jetzt ist der (Rinder??)Wahn-Sinn also auch in den Köpfen der österreichischen Gerichtsbarkeit angekommen.
Ein Bauer wird zu einer existenzbedrohenden Geldstrafe verurteilt, weil eine Frau durch eine tobende Mutterkuh zu Tode gekommen ist.
Traurig und tragisch per se. Wie jedes (unnötige) Unglück, das zu Verletzung oder Tod führt.
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Danke!
Aber was bedeutet dieses Urteil - wenn es höchstgerichtlich bestätigt wird - eventuell für die Zukunft?
Halten wir fest:
Viehbauern leben von der Viehzucht.Ihre Grundstücke, Weiden und Almen sind der natürliche Aufenthalts- und Lebensaum der Rinder. Jener Rinder, für deren Alm- oder Freilufthaltung wir Konsumenten - wohlgemerkt dem Handel, nicht den Bauern - hohe Preise bezahlen.
Ja, natürlich könnte man fast sagen...
Die Almen und Weiden werden außerdem von Menschen wie selbstverständlich dazu genutzt, um ebendort ihre Freizeit zu verbringen um Wanderungen & Spaziergänge zu machen. Es wird völlig vergessen, dass die Bauern (bisher) den freien & kostenlosen Zugang ermöglichen und sie UNS die Natur, ihre Grundstücke zur Verfügung stellen.
Eine Vielzahl von "Naturfreunden" hinterlässt dabei ihre unseligen Visitenkarten: Zigarettenkippen- & Schachteln, Papier & Taschentücher, Plastikflaschen und ähnliches oder Schlimmeres mehr.
Nimmt gerne auch ihre Hunde mit, lässt sie frei laufen und stellt damit unter Umständen eine Bedrohung für das Weidevieh dar.
Tausendmal berührt, Tausend mal ist nichts passiert - konnte man bisher sagen.
Aber das ist jetzt anders. Und was passiert?
Wie bei so vielen Themen in diesen Tagen wird das Normale zur Perversion erhoben und umgekehrt.
NICHT DER BESUCHER ist dafür verantwortlich sich entsprechend zu benehmen und durch besonnnenes Verhalten für seine Sicherheit - und der von anderen - zu sorgen. NEIN,DER BAUER ist haftbar. Haftbar für eine Mutterkuh, die ihr kleines Kalb bedroht sah und "Amok gelaufen" ist.
Haftbar, dass er nicht ausreichend gewarnt oder gekennzeichnet hat >> Achtung, ironisches Beispiel: "hier könnten Kuhfladen liegen und ihre Schuhe beschmutzen"...
Haftbar, dass er auf seinem Besitz nicht das gemacht hat, was die Öffentlichkeit - und jetzt ein Richter - von ihm erwartet.
Meine ganz persönliche Meinung dazu:
Mein Land,mein Grund, meine Spielregeln.
Die Bauern sollen ihre Almen sperren. Und wenn sie doch Menschen rauflassen, dann sollen die ordentlich dafür zahlen - siehe Skisportler. Wanderer, Mountainbiker, was auch immer: gemma, zahlen.
Hunde und anderes Getier verbieten. Denn Beisskorb- oder Leinenpflicht wird ohnehin landauf, landab als nicht existent gesehen.
Und Verstöße wie Verschmutzung etc.mit drastischen Strafen ahnden - gutes Beispiel hier dann doch gleich: die drakonische Strafe für den Bauern - quid pro quo.
Skandal? Ketzerei? Das geht zu weit?
Wieso denn?
Wir haben schon so viele extreme Sinnlosigkeiten, da kommt es doch auf ein paar mehr oder weniger nicht mehr an.
Wenn man Köchen zur Einschulung sagen muss, dass die Herdplatte oder gekochtes Wasser heiß sein kann und bei Berührung zu Verletzungen führt, dann doch bitte auch, dass Bauern Almwanderer darauf hinweisen müssen, dass Mutterkühe gefährlich sein könnten.
Gerichtlich verordneter Rinderwahn sozusagen.
P.S.: Ich glaube, ich bin selbst schon dem Rinderwahn verfallen - stehe aber dazu.