Hinein kommt man stets leichter als heraus!

Leserbrief zu:

„EU fehlen neun Millionen Unternehmer“, von Jakob Zirm, 30. 11.21 Die Presse.

Die OECD beklagt Wirkungen statt Ursachen. Die fehlende Risikobereitschaft von Banken (Basel III) sowie rigide Haftungsbestimmungen im Bereich Finanzamt, Sozialversicherungen und Kommunalsteuern kriminalisieren Unternehmer, falls die Pläne scheitern. Auch Gründungshelfer sind dann nicht mehr dabei, wenn sich der Businessplan als Irrtum erweist.

Die WKO lockt mit „Gründungszuckerln“ in die Risikobereitschaft, lässt jedoch Gestrandete beim Ausstieg im Stich. Es spricht sich herum, wie sich die Behördenhierarchie beim Ausstieg verhält. Intelligente Leute prüfen vor einer Firmengründung sorgfältig die Risken, daher hinkt Österreich bei der Gründungsbereitschaft hinterher. In den USA wird der „Lerngewinn des Scheiterns“ zu einem Re-Start mitgenommen. Bei uns werden oft ganze Familien samt Bürgen in die Armut gestoßen. Mit der Zentralisierung im Finanzamt und Separierung für „Teamexperte Prüfer Spezial“ (Sanierung) werden Unternehmer als Objekte behandelt (vgl. Milgram-Experiment). Bei Insolvenz werden angesehene Kaufleute sozial gedemütigt. Die Scham sitzt bereits bei der Betriebsgründung als Angst tief im Nacken. Hinein kommt man stets leichter als heraus!

Dr. Johann Hüthmair, em. Sanierungsbegleiter, 4840 Vöcklabruck

Bezug: www.diepresse.com/6067899/der-eu-fehlen-neun-millionen-unternehmer

PS: Wenn bei Betriebsschließung die Verbindlichkeiten höher sind als das Vermögen, müssen sich die Gläubiger an einen Ausgleich beteiligen. Die Insolvenzordnung gibt den Rahmen vor.

Dann kommt das Finanzamt und beschreibt einen Schuldennachlass als sogenannten "Sanierungsgewinn", obwohl es Inhaltlich ein Verlustausgleich darstellt. Im E-Bescheid nicht einmal vom Gewerbeertag (Gewinn) separiert dargestellt. Die ImmoEst schlägt auch zu, auch wenn kein ökonomischer Ertragsüberschuss vorliegt.

Bei Einzelunternehmer schlägt dann, wenn man meint es wäre überstanden, die SVS zu und schreibt die für Gewerbeeinkünfte vorgesehenen Beiträge lt Steuerbescheid vor. Im konkreten Fall mehr als € 17.000,-, obwohl das Unternehmen geschlossen wurde und der mittellose Unternehmer einer Unselbstständigen Arbeit nachgeht, um zu überleben. ... die Beitragsgrundlage SVS (im Sinne § 25 GSVG) mit NULL anzusetzen wurde begehrt.

(§ 25 GSVG Beitragsgrundlage: (2) Abs.3. vermindert um die auf einen Sanierungsgewinn oder auf Veräußerungsgewinne nach den Vorschriften des EStG 1988 entfallenden Beträge im Durchschnitt der Monate der Erwerbstätigkeit; diese Minderung tritt jedoch nur dann ein, wenn der Versicherte es beantragt...)

Mehr: www.facebook.com/gestrandeten.hilfswerk/posts/562348641523814

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