Am Beispiel eines gestrandeten EDV-Technikers.
Am 29. Mai 2022 von Kurt Guggenbichler im WB:
Finanzfachleute verlangen eine rasche Novellierung
Geltende Insolvenzpraxis treibt die Gestrandeten geradewegs in die Verarmung
Der für heuer prognostizierte Anstieg der Privatkonkurse dürfte auch Diskussionen um das nicht mehr zeitgemäße Insolvenzrecht in Österreich entfachen, welches nach Ansicht von Finanzfachleuten nicht dazu geeignet ist, den Schuldnern einen unbelasteten Neuanfang zu ermöglichen.
Durch einen Privatkonkurs geraten viele der wirtschaftlich Gestrandeten dann oft endgültig in die Armutsfalle. Der EDV-Techniker Norbert P. (Name verändert, Insolvenbz LG Salzburg) aus Mondsee, hofft, dass es ihm letztendlich nicht so ergehen wird. Im Moment weiß er allerdings noch nicht, was ihm die nahe Zukunft bescheren wird. Aber er kennt die Gegenwart und die ist für ihn ziemlich prekär. Denn durch die Scheidung von seiner Frau und den damit einhergehenden Alimentezahlungen (für zwei Kinder) geriet sein bis dahin gut florierendes Einzelunternehmen in Schieflage, zumal in der Corona-Zeit auch die Geschäfte schlechter zu laufen begannen. Die steigenden Preise und die damit verbundene Verteuerung des Lebens gaben Norbert P. schließlich den Rest.
Von der Hand in den Mund
Eines Tages konnte er seine laufenden Kosten n Vöcklabruck nicht mehr stemmen und Anfang April schlitterte er in den Privatkonkurs. Seitdem lebt er in der Wohnung eines Freundes, weil er sich eine eigene Bleibe nicht mehr leisten kann und quasi von der Hand in den Mund lebt, wie er verbittert erzählt. Denn bis zum heutigen Tag habe er lediglich 120 Euro vom AMS bekommen, sagt Norbert P., der ohne die Unterstützung seiner Familie schon komplett am Ende wäre. Man frettet sich ebenso durch. Einziger Lichtblick für ihn ist sein bevorstehendes Konkursverfahren, das – so hofft er inständig – kein Abschöpfungsverfahren werden möge, sonst könne er sich gleich begraben lassen.
Kein Abschöpfungsverfahren
Käme dieses nämlich zur Anwendung, bliebe ihm gerade so viel Geld, dass er gerade noch existieren, aber sich keinen Meter mehr rühren könnte.
Das aber müsste er, sonst könnte er seinen Job nicht mehr erledigen, den er für die Anwendung eines Abschöpfungsverfahrens benötigte. Angenommen, Norbert P. hätte wieder eine Beschäftigung als EDV-Techniker, bei der er 1600 Euro netto monatlich verdienen würde, dann blieben ihm als Vater von zwei Kindern, für die er natürlich bezahlen muss, laut Pfändungsrechnertabelle nur noch etwa 1.000 Euro zum Leben. Davon müsste er dann die Wohnung, sein Auto und sein Essen bezahlen.
Zinsenstopp gefordert
Wieder auf solide Beine käme er damit nicht. Daher gehöre die Insolvenzregelung schnellstens geändert, betont der Schuldnerbegleiter Johann Hüthmair Vöcklabruck und schlägt vor:
a) SVS und Finanzamt sollten die jeweils aufgelaufenen Schulden (bei Stellung eines Antrags) auf 20 Prozent reduzieren.
b) Darüber hinaus sollte auch die familienfeindliche Exekutions-Tabelle, über dem Existenzminimum ein Zuverdienst zu 70% zugunsten der Gläubiger, auf familienfreundlichere Halbe/Halbe Anteile reduziert werden und Existenzminimum (von derzeit 1030,- an Armutsgefährdungsschwelle € 1.371 anpassen) und mit Kinderanteile erhöhen.
c) auch einen automatischen Zinsenstopp bei Exekutionen sollte es geben, wie die Schweiz zeigt.
Ansonsten werden bald viele in der Obdachlosigkeit landen. Norbert P. hofft nun, dass bei Landesgericht Salzburg ein von ihm vorgelegter Zahlungsplan durchgeht.
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