„Wenn die Welt einmal untergehen sollte, ziehe ich nach Wien, denn dort passiert alles 50 Jahre später.“ Gustav Mahler

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Covid hat uns die Illusion der wirtschaftlichen Planbarkeit vor Augen geführt. Früher war die Annahme vorherrschend, ein guter Businessplan sei schon der halbe Gewinn. Diese Blauäugigkeit hat Covid nachhaltig berichtigt. Der Stau der Strukturreformen zieht sich über ein viertel Jahrhundert, Covid legt diesen latenten Konflikt offen.

Für viele Bürger sind die Rahmenbedingungen für Startups mit Bürokratie überladen, die Ausstiegshürden zu hoch, sagt Dr. Johann Hüthmair von Restart. Startup-Rahmenbedingungen stecken in der Klemme; besonders intelligente Personen scheuen daher die Selbstständigkeit, trotz aller Lockmittel über Eintrittssubventionierung.

a) Die Digitalisierung hat den Behörden gewisse Vorteile gebracht, jedoch zu Lasten der KMU, erklärt Hüthmair an konkreten Beispielen der Digitalbürokratie bei Mitarbeiter-An- und Abmeldung etc., wo etwa Multiple choice unter 19 Möglichkeiten angeboten wird. mit gesamt fünf Eingabefelder. Dieses System erfüllt nicht die Funktionen dort, wo der geringste Aufwand entsteht, das wird sich so nicht lange halten können. Das sogenannte USP.gv.at erscheint eher als Unterbehörden-Slapstick-Portal, die Telefonservices senden die Unternehmer im Kreis, wie wir es bei einer Erstanmeldung eines Mitarbeiters selber erlebten. Erst die OGV-Mitarbeiter haben das Thema erfasst und mir telefonisch erklärt, wie man aus hunderten Wahlmöglichkeiten die richtige findet.

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Alte Strukturen digitalisiert! Der Aufwand der Meldeübermittlung wurde von Behörden zu Unternehmen verlagert, jedoch ohne kundenfreundliche Bedienerstruktur.

b) Die Ausstiegshürden für Unternehmer und Bürgen gegenüber Gläubiger, meist Arbeitnehmerforderungen und Banken sind völlig rückständig, Relikte aus alten Zeiten. Die Gläubiger haben Schutzverbände, die vorwiegen ihre Leistung über die Historie-Quote begründen, den Unternehmen die letzte Liquidität herauspressen und somit wiederholte Insolvenzen provozieren. Ein Beispiel: Ein Elektroinstallateur ist in der 3. Insolvenz innerhalb 10 Jahren, da die Gläubigerschützer völlig blind Zahlungsplananträgen zustimmten, ohne die Liquidität für die 2‑Jahre-Quotenfrist kritisch zu hinterfragen.

c) Beim Ausstieg lauern Irrtümer und Fallen der Bürokratie, beispielsweise die Haftungen der Geschäftsführer gegenüber Behörden oder Gläubigerinteressen (StGB 159), die zur Anwendung kommen können. Wegen Unkenntnis ist diese Gefahr hoch, die eine Entschuldung über Privatinsolvenz ad absurdum führen. Ein weiteres unplanbares Risiko.

d) Die Verjährungsfrist beträgt in Österreich immer noch 30 Jahre. Bei Irrtum des Businessplans besonders für versorgungspflichtige Familien ein nicht blind hinnehmbares Restrisiko.

e) Die Pfändungstabelle für Familienversorger in Österreich gilt als das Schlusslicht in Europa. Vom Pfändungsbetrag über dem Existenzminimum gehen 70% an die Gläubiger. In Deutschland sind für Versorgungspflichtige die Bedingungen besser, nur 50% über dem Existenzminimum gehen als Einkommenspfändung an Gläubiger.

Ein Beispiel: Der Mord an Ehefrau und Mutter in Imst zeigt das Beispiel eines Gestrandeten, der diese Beschämung nicht ertragen konnte und seine Frau und Mutter erwürgte. Er konnte die Verwürfe beider nicht mehr ertragen. „Ziel war es, sie zum Schweigen zu bringen“, sagte der Täter. Die Resultate werden bestraft, jedoch nicht die Ursachen: „Femizid an 31-Jähriger in Imst: Ehemann zu 20 Jahren Haft verurteilt“. Bei der Unternehmensgründung war sicherlich nicht in Erwägung gezogen worden, dass es solche Ausmaße annehmen kann. Unerfahrenheit und Stolz etc. erscheinen als eine der Umstände des Resultates Mord. Dabei helfen auch hohe Strafmaße wenig. Siehe Artikel in Soziologie Heute, Juni 2021.

Es sind die Strukturen, die im Stau der Reformen stecken, die Behördenhierarchie kommt mit der Digitalisierung nicht mit, da die Strukturen aus alter Vorzeit ständig aufgebläht wurden und Reformen lediglich als Hinzufügungen erkennbar sind, wie im Falle der Insolvenzordnung.

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Daher:

Struktur-Reform-Empfehlungen:

1) Dieses überzüchtete und entgleiste Sozialverrechnungssystem-Verrechnvonung ist Großbetriebe noch handhabbar, es braucht für Kleinbetriebe ein Keyaccount System für Startup (ähnlich KFZ-Anmeldung).

2) Die Verjährungsfrist wäre von 30 Jahren auf maximal 10 Jahren herabzusetzen, wie die Schweiz in der „Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) als Musterbeispiel vorführt.

3) Diese Umweltdiskusionen und die Mehrwertsteuer auf kleine Instandhaltungsunternehmer, die MwSt.-Befreuung von derzeit € 30.000 auf € 100.000 anheben, Bürokratie abbauen, zumindest für die ersten fünf Jahre nach Start-up-Gründung.

4) Die Wirtschaftskammer hat Banken und Versicherungen als eigenen Sektor, obwohl sie keine Wirtschaftsbetriebe sind, bei Insolventen spürt man den Widerspruch da sich die WKO nicht um Gestrandete kümmert. Die FMA könnte eine strukturkonforme Heimat den Banken bieten. Eine Insolvenzrücklage in der WKO, am Beispiel der Arbeiterkammer, könnte die Nachbetreuung bei Insolvenz gewährleisten, etc.

5) Exekutionsordnung: Die Verteilung exekutierbaren Einkommens dem europäischen Standard anpassen. u.v.m.

Großunternehmer bleiben als Investoren fern:

„So bringt man Unternehmen nicht dazu, in Österreich zu investieren“, sagt Hanno Loren von IMD. Österreichs Wettbewerbsfähigkeit sei gesunken, im Wettbewerbs-Ranking büßte Österreich drei Plätze ein und fiel von Platz 16 auf 19 zurück.

Ein Restart Gestrandeten-Hilfswerk bietet den Gestrandeten aus eigentümergeführten Betrieben an, unter die Arme greifen, insbesondere die emotionalen Erfahrungen Gestrandeter anderen in Zahlungsstockung anbieten. In einer eiligen Sanierung nicht auf die Liquidität nach der Entschuldung zu vergessen.

Die Behördenhierarchie, Steuerberater und Juristen lassen meistens sowohl die Emotionen aus Beschämungen oft zur Seite und die Liquidität hinterher. Es bringt bei manchen Gestrandeten oft suizidale Depression hervor, die jedoch vordergründig zu regeln sei, sagten auch erfahrene Psychotraumatherapeuten. Wie Johann Hüthmair im Buch „Restart für Gestrandete“ berichtet, würde sich, sobald ein Unternehmer in Zahlungsstockung gerät, rasch wieder Zuversicht einstellen, wenn Vertrauen in einen Sanierungsbegleiter gefasst wird, der Sturm schlafloser Nächte legen. Eine geordnete Insolvenz-Abwicklung braucht Rahmenbedingungen, um nicht die Armutsvermehrung systembedingt zu fördern. Das Schöngerede des Aufschwungs in den Mainstreammedien trifft nicht auf Startups oder Kleinbetriebe zu.

Dr. Johann Hüthmair

emeritierter Sanierungsbegleiter, lebt in Oberösterreich

+437672 27898 www.restart.at office@restart.at

Am 13.7.2021 erschienen in: https://unser-mitteleuropa.com/oesterreich-reformenstau-hemmt-startups-im-sprung/

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