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Die Ehe ist ein Versuch, zu zweit wenigstens halb so glücklich zu werden, wie man allein gewesen ist.
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(Oscar Wilde)
Ehe stammt von althochdeutsch: awe = Ewigkeit, Recht, Gesetz und bezeichnet deshalb eine sozial anerkannte und auch durch Rechtsregeln gefestigte Lebensgemeinschaft, traditionelle von Mann und Frau. Die Ethnologie bezeichnet mit Ehe und Wirtschafts- und Reproduktionsgemeinschaft zwischen zwei oder mehr Personen unterschiedlichen Geschlechts (nicht unbedingt gleichen Rechts), deren gemeinsame Kinder durch die Ehe legitim werden. Weiter umfasst eine Ehe immer eine Art öffentlich (oft religiös) anerkannten Vertrags sowie ökonomische Rechte und Pflichten zwischen den betroffenen Personen, die durch diesen Vertrag geregelt werden. In vielen Gesellschaften hat die Ehe auch die Funktion, eine bestimmte legitime Erblinie abzusichern. In der modernen westlichen Welt bedingt eine Ehe die gesetzliche Verpflichtung zur gegenseitigen materiellen Versorgung. (Infoquelle: Alles über das Eine, 2007, EichhornVerlag)
Niederlande führte als erstes Land das Recht auf gleichgeschlechtliche Eheschließung ein. (1.4.2001)
Häufig werden umgangssprachlich statt des präzisen Begriffs „gleichgeschlechtliche Ehe“ die schwammigen Begriffe „Homo-Ehe“, „lesbische Ehe“, „schwule Ehe“ und „homosexuelle Ehe“ verwendet, mit den daran haftenden Einschränkungen bzw. semantischen Problemen. Beispielsweise kann mit „Homo-Ehe“ sowohl die gleichgeschlechtliche Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft gemeint sein. Welche der beiden Möglichkeiten mit „Homo-Ehe“ letztlich genau gemeint ist, lässt sich dann nur mit Hintergrundwissen aus dem Zusammenhang erschließen. Der Ausdruck „lesbische Ehe“ umfasst keine Männerpaare. Der Ausdruck „schwule Ehe“ umfasst keine Frauenpaare. Der Ausdruck "homosexuelle Ehe" suggeriert, dass beide Ehepartner homosexuell seien. Es kann jedoch beispielsweise auch eine homosexuelle Frau mit einer bisexuellen Frau ein Ehepaar bilden, sodass „homosexuelle Ehe“ nicht unbedingt der treffendste Ausdruck ist. Wenn die Erweiterung der Ehe von der Ehe zwischen Mann und Frau zur Ehe zwischen zwei Menschen ausgedrückt werden soll, so kann man von einer „geschlechtsunabhängigen Ehe“ (das Recht auf Eheschließung gilt für alle Paare unabhängig vom Geschlecht der Partner, von einer „gleichberechtigten Ehe“ (alle Paare sind in gleicher Weise berechtigt eine Ehe zu schließen) oder einer „Ehe für alle“ (alle Paare dürfen eine Ehe schließen) sprechen. Diese Ausdrücke unterscheiden sich somit gegenüber dem Ausdruck „gleichgeschlechtliche Ehe“ dadurch, dass sie verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehen unter einem Begriff zusammenfassen, wie es dem Gedanken der Gleichberechtigung aller Menschen entspricht. Seit der französischen Präsidentschaftswahl 2012, bei der die Öffnung der Ehe ein Wahlversprechen des Wahlsiegers François Hollande war, hat sich auch außerhalb Frankreichs für denjenigen Ehebegriff, der die verschiedengeschlechtliche und gleichgeschlechtliche Ehe zusammenfasst, der von François Hollande geprägte Ausdruck „Ehe für alle“ („mariage pour tous“) mehr und mehr durchgesetzt. International werden für die gleichgeschlechtliche Ehe meist die englischen Ausdrücke „same-sex marriage“, „gay marriage“ oder die französischen Ausdrücke „mariage gay“, „mariage homosexuel“ verwendet. (Quelle:Wikipedia)
Zusätzliche Infos über die gleichgeschlechtliche Ehe findet ihr hier.
Gesamte Rechtsvorschrift für Ehegesetz, Fassung vom 16.03.2015 (Österreich)
Eine Ehe muss mit Phantasie betrieben werden. (Knut Hamsun)
Hochzeitstage:
• 1 Jahr – Papierhochzeit
• 2 Jahre – Baumwollhochzeit
• 3 Jahre – Lederhochzeit
• 4 Jahre – Seiden- Bernstein- oder Leinenhochzeit
• 5 Jahre – (mit Kindern) Holzhochzeit
• 5 Jahre – (ohne Kinder) Ochsenhochzeit
• 6 Jahre – Zinn- oder Zuckerhochzeit
• 7 Jahre – Kupfer- oder Messinghochzeit
• 8 Jahre – Blech-, Klatschmohn-, Nickel- oder Steinguthochzeit
• 9 Jahre – Keramik-, Fayence-, Glas-, Wasser- oder Weidenhochzeit
• 10 Jahre – Rosenhochzeit
• 11 Jahre – Stahl-, Korallen- oder Fastnachtshochzeit
• 12 Jahre – Nickelhochzeit
• 12,5 Jahre – Bronze-, Petersilienhochzeit
• 13 Jahre – Veilchen-, Maiglöckchen-, Salz- oder Spitzenhochzeit
• 14 Jahre - Elfenbein- oder Achathochzeit
• 15 Jahre – Kristallhochzeit
• 20 Jahre – Porzellanhochzeit
• 25 Jahre – Silberhochzeit
• 30 Jahre – Perlenhochzeit
• 35 Jahre – Leinwandhochzeit
• 37,5 Jahre – Aluminiumhochzeit
• 40 Jahre – Rubinhochzeit
• 45 Jahre – Messinghochzeit
• 55 Jahre – Saphirhochzeit
• 60 Jahre – Diamanthochzeit
• 65 Jahre – Eisenhochzeit
• 67,5 Jahre – Steinhochzeit
• 70 Jahre – Gnadenhochzeit
• 75 Jahre – Kronjuwelenhochzeit
• 80 Jahre – Eichenhochzeit
• 100 Jahre – Himmelshochzeit
Einehe: Bezeichnet zwei Prinzipien: Heirat von einem Mann und einer Frau, sowie die Endgültigkeit der Ehe, das heißt nur eine Ehe im Leben.
Friedelehe oder Konsensehe: Heirat ohne die früher nötige Einwilligung der Familie der Braut und ohne Eigentumsübertragungen.
Gastehe: Überlassung der ehelichen Rechte an einen Besucher. Gibt es bei einigen traditionell lebenden Völkern in Sibirien wie den Tschuktschen.
Geistheirat: Bezeichnung eines Ritus, bei dem junge Mädchen mit einem Geistgatten verheiratet werden, der aus einer früheren Generation stammt.
Genussehe: Auch Zeitehe. Ein Bund für intime Stunden in islamisch geprägten Ländern. Wird vor einem Imam geschlossen. Dieser Bund kann unbefristet oder nur wenige Stunden geschlossen werden.
Geschwisterehe: Heirat zwischen leiblichem Bruder und Schwester. Wurde z.B. im alten Ägypten und bei den Inka praktiziert, um den Fortbestand eines Herrscherhauses zu gewährleisten.
Glaubensehe: Auch Putativehe. Bezeichnung für eine Ehe, die ungültig ist, bei deren Schließung, sich aber einer der beiden oder beide Partner im guten Glauben befanden, dass die Eheschließung rechtens sei.
Gruppenehe: Auch Gemeinschaftsehe. Ehe oder eheähnliche Verbindung mehrerer Männer mit mehreren Frauen.
Homoehe: Heirat gleichgeschlechtlicher Partner.
Josefsehe: Bezeichnet eine keusch gelebte Ehe, das heißt ohne Beischlaf.
Kaufehe: Eheschließung, bei der die Familie des Mannes an die Familie der Frau einen Brautpreis entrichten muss.
Kebsehe: Im Mittelalter gebräuchliche Bezeichnung von außerehelichen Affären eines Mannes mit einer Frau von niederem Stand. Kinder, die aus Kebsehen hervorgingen, wurden Kegel genannt.
Lerivatsehe: Heirat der kinderlosen Witwe des verstorbenen Bruders.
Nebenehe: Veraltete Bezeichnung für außereheliche Beziehungen.
Offene Ehe: Ehe, in der beide Partner sexuelle Beziehungen zu Dritten billigen.
Tauschehe: Hochzeitsschließung, bei der zwei Männer die Schwester des jeweils anderen heiraten.
Unalua-Ehe: Bezeichnung dafür, wenn ein Ehehelfer zugelassen wird (z.B.auf Hawaii). Ehehelfer ist die Bezeichnung für einen Mann, der bei Kinderlosigkeit eines Paares mit der Ehefrau Geschlechtsverkehr hat, bis diese schwanger ist.
Verwandtenehe: Heirat verwandter Brauleute.
Vielehe: Gibt es in zwei Ausprägungen: Polygynie – ein Mann, mehrere Frauen, Polyandrie – eine Frau, mehrere Männer. Wilde Ehe: Abwertende Bezeichnung für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft zwischen Männern und Frauen. (Infoquelle: Alles über das Eine, 2007, EichhornVerlag)
Eine tierische Hochzeit (Joachim Ringelnatz)
Ein Taschenkrebs und ein Känguru,
Die wollten sich ehelichen.
Das Standesamt gab es nicht zu,
Weil beide einander nicht glichen.
Da riefen sie zornig: »Verflucht und verdammt
Sei dieser Bürokratismus!
Und hingen sich auf vor dem Standesamt
An einem Türmechanismus