Corona-Verordnungen vom VfGH als gesetzwidrig beurteilt

Wie mir scheint, sind Grundrechte und die Verfassung in den Augen der Regierenden nur so eine Art Empfehlung, die man einfach nach Lust und Laune befolgen kann, wie es einem gerade passt. Sämtliche Corona-Verordnungen wurden nämlich vom VfGH aufgehoben:

VfGH 01.10.2020, G 272/2020: Aufhebung von Bestimmungen der COVID-19-Lockerungsverordnung (PDF, 0.5 MB)

VfGH 01.10.2020, V 405/2020: COVID-19: Betretungsverbot für Gaststätten gesetzwidrig (PDF, 0.6 MB)

VfGH 01.10.2020, G 271/2020: COVID-19: Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen gesetzwidrig (PDF, 0.7 MB)

VfGH 01.10.2020, V 428/2020: COVID-19: Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)

VfGH 01.10.2020, V 429/2020: COVID-19: Betretungsverbot für Gaststätten gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)

VfGH 01.10.2020, V 392/2020: COVID-19: Betretungsverbot für selbständige Waschstraßen gesetzwidrig (PDF, 0.5 MB)

Quelle: https://www.vfgh.gv.at/rechtsprechung/Ausgewaehlte_Entscheidungen.de.html

Man sollte eigentlich meinen, dass dadurch nun allmählich wieder die alte Normalität Einkehr hält, aber weit gefehlt. Anstatt sich auf Recht und Freiheit zu besinnen, steht uns in Österreich ein zweiter Lockdown bevor. Ich frage mich, wo bleibt der #Aufschrei? Wo ist die sogenannte Vierte Gewalt? Wo sind all die ach so aufgeklärten Bildungsbürger aus den Gutleutevierteln, die ja sonst gleich zu hyperventillieren beginnen, wenn man sich nicht gendergerecht ausdrückt? Wo sind die Bedenkenträger, die aus der Geschichte gelernt haben und sonst auch immer spürhundartig hinter jeder Ecke den neuen Totalitarismus vorfinden?

Aber wenn es die Mehrheit gut findet, kann es doch nicht schlecht sein, richtig? Leider hat sich diese Sichtweise in Vergangenheit immer als sehr destruktiv erwiesen.

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Tourix

Tourix bewertete diesen Eintrag 31.10.2020 00:01:28

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