Das Urteil mit der Nummer VGW-103/048/3227/2021 hat es in sich. Das Landesverwaltungsgericht hat geurteilt, dass eine Untersagung einer Demonstration unrechtmäßig sei, weil diese mit nicht evidenzbasierten Annahmen wie "Fallzahlen", "Testergebnisse", "Fallgeschehen" sowie "Anzahl an Infektionen" begründet wurde. Das Gericht bestätigt in dem Urteil ebenso, dass "ein PCR-Test nicht dazu geeignet sei, die Infektiosität zu bestimmen". Das bedeutet, dass sämtliche Corona-Maßnahmen wie "Lockdowns" jeder Grundlage entbehren. Das Corona-Kartenhaus bricht somit endgültig in sich zusammen.
Habt ihr in den "Qualitätsmedien" wie Standard, Falter, Kurier,.. etc davon gelesen? Nein? Ich auch nicht. Habt ihr im zentralen Sprachorgan der Regierung, dem ORF, irgend etwas davon gehört? Nein? Ich auch nicht.
Viele Qualitätsalternativmedien berichten bereits darüber. Von den Leitmeiden hat sich lediglich "Die Presse" aus dem Corona-Schutzbunker gewagt, um sich zumindest hermeneutisch an das Thema heranzulauschen, wenn auch nur mit einem Alibi-Artikel. Anscheinend brodelt es im Kochtopf schon so stark, dass es allmählich nicht mal mehr die Leitmedien schaffen, den Deckel noch oben draufzuhalten.
Ich frage mich nun, ob sich all diese "Journalisten" und Polit-Darsteller, die uns ein Jahr lang belogen und an der Nase herumgeführt haben, das Land ruiniert und Existenzen zerstört haben, vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten werden?
Quellen:
https://tkp.at/2021/03/31/verwaltungsgericht-korrigiert-falsche-ansichten-von-corona-kommission-und-wiener-gesundheitsdienst/
https://respekt.plus/verwaltungsgericht-wien-erklaert-corona-massnahmen-und-demo-verbote-fuer-rechtwidrig-pcr-test-fuer-diagnostik-ungeeignet/
https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/aus-aller-welt/oesterreich-verwaltungsgericht-erklaert-pcr-test-als-grundlage-fuer-demoverbot-fuer-unrechtmaessig/
https://reitschuster.de/post/sensations-urteil-in-oesterreich-pcr-test-nicht-zur-diagnostik-geeignet/
https://www.diepresse.com/5959566/verwaltungsgericht-definition-von-krankelnfizierte-falsch
Urteil: http://www.verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf