EU Richtlinien !?!?!?!

Das Europäische Parlament und der Rat haben am 26. November 2014 eine Richtlinie über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherunganlageprodukte (PRIIP) erlassen.

So weit so gut. Wozu braucht man nun diese Richtlinie? Dazu zitiere ich einmal Originaltext aus der Richtlinie:

(1)    Kleinanlegern wird zunehmend eine breite Palette von verpackten Anlageprodukten für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukten (packaged retail and insurance-based investment products, im Folgenden „PRIIP“) angeboten, wenn sie erwägen, eine Anlage zu tätigen. Einige dieser Produkte bieten spezielle Anlagelösungen, die auf die Bedürfnisse von Kleinanlegern zugeschnitten sind, häufig mit einem Versicherungsschutz verbunden sind oder komplex und schwer zu verstehen sein können. Die bestehenden Offenlegungen über diese PRIIP gegenüber Kleinanlegern sind nicht aufeinander abgestimmt und sind Kleinanlegern oft keine Hilfe beim Vergleich der verschiedenen Produkte oder beim Verständnis ihrer jeweiligen Merkmale. Daher haben Kleinanleger häufig Anlagen getätigt, die mit Risiken und Kosten verbunden waren, deren Tragweite sie nicht verstanden haben, und haben zuweilen unvorhergesehene Verluste hinnehmen müssen.

(13)Um dem Bedarf von Kleinanlegern gerecht zu werden, muss sichergestellt werden, dass die Informationen über PRIIP richtig, redlich und klar sind und diese Kleinanleger nicht in die Irre führen. Daher sollten in dieser Verordnung gemeinsame Standards für die Abfassung des Basisinformationsblatts niedergelegt werden, die sicherstellen, dass es für Kleinanleger verständlich ist. Da es vielen Kleinanlegern schwerfällt, die Fachterminologie des Finanzbereichs zu verstehen, sollte besonders auf das in dem Informationsblatt verwendete Vokabular und den Schreibstil geachtet werden. Auch sollte geregelt werden, in welcher Sprache das Basisinformationsblatt abzufassen ist. Außerdem sollten Kleinanleger in der Lage sein, das Basisinformationsblatt zu verstehen, ohne andere nicht die Vermarktung betreffende Informationen zur Hilfe ziehen zu müssen.

Kurz gesagt heißt das, dass viele Produkte, in die Kleinanleger Geld investieren nicht ganz so einfach sind und von den armen kleinen Hascherln halt nicht so ganz verstanden werden.  Eh klar – es handelt sich wie es auch schon im Titel der Richtlinie heißt, um verpackte Produkte. Und warum verpacke ich etwas? Damits nicht dreckig wird? Damits nicht verdirbt? Oder vielleicht damits schöner ausschaut und somit einfach besser verkauft werden kann? Das kennen wir ja z.B. von Parfüms oder Süßigkeiten in einem wunderschönen großen bunten Packerl sind dann drei verhungerte Kekserln oder ein Probeflascherl  Duftwasser drinnen.

Ja und so wie man bei den Verpackungen halt auch draußen draufschreiben muss, was dann wirklich drin ist – wenn auch manchmal sehr klein gedruckt – so wird man jetzt in Zukunft auch bei Anlageprodukten auf ein maximal 3 seitiges, standardisiertes Informationsblatt draufschreiben müssen, was da so drinnen ist in dem Finanzprodukt. Damit der Anleger dann nachher nicht sagen kann, dass er ein bisserl allergisch ist auf irgend einen der Inhaltsstoffe von dem Finanzprodukt.

Ist ja eigentlich gar keine blöde Idee von dem europäischen Parlament und wenn der Rat wahrscheinlich eh teuer genug ist, der die Richtlinie beschlossen hat, so schaut das doch direkt aus wie etwas, das man wirklich brauchen kann.

Auf den ersten Blick zumindest.  Auf den zweiten Blick sieht man dann eine 28 seitige Richtlinie mit vielen Kapiteln, Artikeln,  Absätzen und Querverweisen.

9 A4 Seiten lang wird jetzt dann einmal erklärt, wer wann mit wem warum diese Verordnung aufgrund und auf Basis welcher vorheriger Richtlinien erlassen hat und dass – ganz wichtig -der Europäische Datenschutzbeauftragte gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 angehört wurde und eine Stellungnahme abgegeben hat.

Auf Seite 10 erfährt man dann im Artikel 2 für wen die Richtlinie gilt und dann gleich einmal für welche Produkte sie nicht gilt. Bei den Ausnahmen werden jetzt dann aber nicht einzelne Produkte aufgezählt, sondern es wird ganz wild kreuz und quer beschrieben welche Eigenschaften die  Produkte haben, die von der Richtlinie ausgenommen sind. Und noch wilder wird dann kreuz und quer auf andere Richtlinien der EU verwiesen – das schaut dann so aus:

Artikel 2

(1) Diese Verordnung gilt für PRIIP-Hersteller und Personen, die über PRIIP beraten oder sie verkaufen.

(2) Diese Verordnung gilt nicht für folgende Produkte:

a) Nichtlebensversicherungsprodukte gemäß Anhang I der Richtlinie 2009/138/EG;

b) Lebensversicherungsverträge, deren vertragliche Leistungen nur im Todesfall oder bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Körperverletzung, Krankheit oder Gebrechen zahlbar sind;DE L 352/8 Amtsblatt der Europäischen Union 9.12.2014

c) Einlagen, die keine strukturierten Einlagen im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 43 der Richtlinie 2014/65/EU sind;

Im Art. 4 Absatz 1 Nummer 43.:heißt es dann:

„strukturierte Einlage“ eine Einlage im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 Nummer c der Richtlinie 2014/49/EU des Europäischen Parlaments und des Rates ( 1 ), die bei Fälligkeit in voller Höhe zurückzuzahlen ist, wobei sich die Zahlung von Zinsen oder einer Prämie bzw. das Zins- oder Prämienrisiko aus einer Formel ergibt, die von Faktoren abhängig ist, wie etwa

a) einem Index oder einer Indexkombination, ausgenommen variabel verzinsliche Einlagen, deren Ertrag unmittelbar an einen Zinsindex wie Euribor oder Libor gebunden ist,

b) einem Finanzinstrument oder einer Kombination von Finanzinstrumenten,

c) einer Ware oder einer Kombination von Waren oder anderen körperlichen oder nicht körperlichen nicht übertragbaren Vermögenswerten oder

d) einem Wechselkurs oder einer Kombination von Wechselkursen;

Im Artikel 2 Absatz 1 Nummer c der Richtlinie 2014/49/EU - c) heißt es dann endlich: c) institutsbezogene Sicherungssysteme, die gemäß Artikel 4 Absatz 2 als Einlagensicherungssysteme amtlich anerkannt sind,

Alles klar ? Die Richtlinie gilt NICHT für Produkte die KEINE strukturierten Einlagen sind wobei

Warum wundert es mich jetzt nicht, dass es Menschen gibt, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen, Bücher zu schreiben, in denen sie auf mehreren hundert Seiten die diversen EU-Richtlinien erklären und kommentieren?

Trauen wir wirklich diesen hochbezahlten Volks- nein Völkervertretern im EU-Parlament wirklich zu, dass sie Richtlinien erlassen, die zu mehr Einfachheit, Verständlichkeit und Transparenz führen, wenn sie es nicht einmal schaffen die dazu erforderlichen Richtlinien so zu formulieren dass sie verständlich sind?

Hoffen kann man es ja, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.. aber verlassen würd ich mich darauf  nicht.

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Silvia Jelincic

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fischundfleisch

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