Pflegschaftsverfahren vor dem Bezirksgericht Klagenfurt - 5 Jahre und kein Ende.

Die Pflegschaftsgerichte sind die oberste Stufe der Sozialfürsorge und Vollzugsorgane des vergleichsweise jungen Erwachsenenschutzgesetzes im Außerstreitverfahren mit Direktvertretung durch juristische Laien. Hier werden nicht Bordsteine vermessen sondern die Lebensführung beeinträchtigter Menschen zumeist irreversibel gesteuert. Ich habe mich in die seinerzeitige Begutachtung des Gesetzeswerks eingelesen. Insbesondere die Präsidenten der sechs Hilfsorganisationen haben die Intention vertreten, auch noch das letzte Krümel der Selbstbestimmung von Betroffenen zu heben. Warum deren Erfahrungsschatz bei der Wahrnehmung der Erwachsenenvertretung außen vor bleibt, ist erklärungsbedürftig. Jedenfalls aber sollte die Umsetzung in die Gerichtspraxis einem öffentlichen Monitoring unterliegen. Ohne die Aufnahme von Präzedenzfällen wird dies nicht gelingen.

Meine Frau ist Sozialarbeiterin und braucht eine dreijährigen Fachhochschulausbildung, Zulassungsprüfung, Nachschulungen, Konferenzen und Supervision für ihre Tätigkeit. Ich bin Wirtschaftsakademiker und habe unseren schwerbeeinträchtigten Sohn Felix (29) der mit uns im gemeinsamen Haushalt lebt im Vorgriff auf sein Erbe, reich mit Immobilien beschenkt.

Wir sehen uns als seine idealen Erwachsenenvertreter und haben in dieser Funktion 29-jährige Praxis vorzuweisen. Als solche unterliegen wir der Kontrolle des Pflegschaftsgerichts, verbunden mit einem intensiven Kennenlernen der gerichtlichen Usancen zumindest in Kärnten, die eine Volksanwältin im Gespräch als "Vernaderung" bezeichnet.

Es ist dies eine österreichischen Spezialität: Der Erwachsenenschutz befindet sich im Fadenkreuz von Vertretungsnetz,gewerblichen und familiären Erwachsenenvertretern. Für die Betroffenen fallen Gerichtsgebühren und Vertretungshonorare an. Es gibt keine gesetzliche Regelung, die Genehmigungsverfahren an qualifizierte Familiengerichte bindet. Die Richter sind sakrosankt, in Geschäften ist der Rechtsweg schon aus Zeitgründen verbaut und unter Knute der Zivilprozeßordnung von Laien ohnehin nicht darzustellen. Das Erwachsenenschutzrecht muss seiner Kontrollfunktion und der Mißbrauchsverhütung im worst case Szenario gerecht werden und bedarf der Dosierung seiner Ansprüche jedenfalls im familiären Bereich, wo die Betroffenen mit der alltäglichen Obsorge bis Grenze ausgelastet sind und einer physischen und psychischen Gesundheit bedürfen. Wohl deshalb wird ein Richter direkt in diesen eigentlich Behördenangelegenheiten tätig. Der Betroffenen können ihn nicht aussuchen, aber er oder sie sollte ausgesucht sein. Denkt man dabei an Empathie und fachübergreifende Erfahrungsreife so ist es angebracht, dass die Familiengerichte weiblich sind. Das Manko dieser Ebene sind die hochliegende Zugangsschwelle, der Zeitdruck und das dadurch unzureichende Gehör für Anliegen der Antragsteller.

Eine verstimmte Richterin kann Alles und muss Nichts. Sie wird zu einem unverrückbaren, abgehobenen Teil der Familie. Eher werden die Eltern entmündigt als dass eine Richterin geht. Richter dürfen sich fortgesetzt irren. "Die Gerichte überwachen das Gericht" so hat die Juristin des unabhängigen Monitoringausschusses für Menschenrechte ihre eigene Ohnmacht ausgedrückt, nachdem wir umfänglich die Verletzung der Menschenrechte von Felix Massimo Seidl beklagten. Die Gerichtsombudsstellen erfüllen einen Auftrag der Beschwichtigung. Sozialministerium, Innenministerium, Landesregierungen und die politischen Parteien unterhalten Behindertenanwälte zur Kontrolle Ihrer Aktivitäten, die meist selbst zu Behörden mutiert sind. Fehlanzeige bei der Justiz wo die Führungsetagen ansonsten berechtigt aber auch in Betreuungsverfahren zu Verwaltungsleitern degradiert werden. Sie sollten im Interesse von Betroffenen und Steuerzahlern wenigstens um die Verfahrensökonomie und den Ruf ihrer Behörde besorgt sein.

Folge des Dargestellten ist ein erschütterndes 5-jähriges Geschehen, das selbst die auslösende Richterin und ein kürzlich zur Hilfe berufener gerichtlicher Erwachsenenvertreter nicht mehr überblicken. Veranlassung war die Karenz der bis September 2019 zuständigen Familienrichterin von Felix unter deren Leitung stabile Verhältnisse hergestellt waren. Durch das Schuldenmoratorium in den Coronaerlässen war die Beitreibungsabteilung das Bezirksgerichts zu dieser Zeit aufnahmefähig und erhielt die Erwachsenenschutzsachen Buchstabe S ohne jede Adaptierung zugeteilt. In einer Begrüßungsveranstaltung am 20.9.2019 verwarf die Leiterin alle Handlungen und Leitlinien der Vorgängerin und präjudizierte die Nichtigkeit aller langjährig bewährten familiären Konstrukte, ohne Möglichkeiten einer Heilung aufzuzeigen. Die Betreuung der Agenda Felix war fortan ein learning by doing, dem die völlig verirrten Ergebnisse entstammen. Das Geschehen ist kein Einzelfall, denn die Agenden der Demütigen wurde generell über die Zivilabteilungen des Gerichts gestreut und wir haben regelmäßig das Kontrollgericht und alle verfügbaren Behindertenfunktionäre in Anspruch genommen. Die Volksanwaltschaft begleitet die Entscheidung unserer jüngsten Eingabe mit der Entschuldigung durch Beschwerden von betreuten Menschen überfrachtet zu sein. Durch die Veröffentlichung unserer Causa werden auch mir die allgemeinen Nöte der Kärntner Mündel zugetragen.

Die couragierte Behindertensprecherin der Grünen Frau Abg.zNR Heike Grebien glaubte, mit der im Aktionsplanplan Behinderung vorgesehenen Bildungsoffensive für Familienrichter Ihrer Klientel zu dienen. Die Personalsenate sind aber nicht veranlasst Erwachsenenschutzsachen den Familiengerichten zuzuweisen. Frau Grebien hat unser Vorbringen geprüft und nun der Justizsprecherin im grünen Club Frau Mag.a Prammer zugeleitet. Eine Stellungnahme des Monitoringausschusses zu den angezeigten Menschenrechtsverletzungen hätte Sie dabei sehr unterstützt. Die dortige Leitung war aber nicht einmal bereit die eingereichten Dokumente weiterzuleiten und hat sie aus Datenschutzgründen vernichtet.

Österreich wird nicht zulassen, was hier geschieht und ich kann mit einer umfangreichen Dokumentation und der Beauftragung des Wiener Verfassungsjuristen Dr. Proksch dazu beitragen. Ich hoffe, dass Presse und Fernsehen, nach der Unterbrechung durch ein richterliches Bilderverbot, der Sache weiterhin gewogen sind. Zum einem Durchbruch könntet Ihr verehrte Leser mit empathischen Kommentaren beitragen. Wenn Ihr "Justizopfer Felix" in Eueren Browser eingebt könnt Ihr jeden Krimi weglegen.

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trognon de pomme

trognon de pomme bewertete diesen Eintrag 23.02.2024 19:01:11

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