Die 30-jährige Patientin ist schwer intelligenzvermindert. Der Gynäkologe hält den Tastbefund der Brust für einen Brustkrebs. Bei Lockdown wird wegen der schweren Behinderung der Patientin (Intelligenzminderung) die weitere Abklärung verzögert. Nach Ende des Lockdowns wird der Brustkrebs bestätigt. Den gesetzlichen Betreuern (Eltern) wird von den Ärzten vorgeschlagen, keine medizinischen Maßnahmen einzusetzen, da die Patientin die Behandlung nicht verstehen wird. Zudem wäre eine eventuell notwendige Intensivbehandlung wegen intensivmedizinischen Kapazitäten-Vorhaltung für Corona-Patienten nicht gesichert.
Der Patientin und ihren Eltern wird eine alternative Klinik vermittelt.
Aus einem Ärzteblatt vom Dezember 2020
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