E-Rezepte lassen sich mit einem Klick an lokale oder an Online-Apotheken weiterleiten. Unkompliziert lässt sich so auch ermitteln, ob das Medikament gerade vorrätig oder elektronisch bestellt werden soll. Das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) verpflichtet die deutschen Apotheken verbindlich, mit der Telematik-Infrastruktur die Voraussetzungen für die Einlösungen des E-Rezepts zu ermöglichen.
Das neue Verfahren löst keine Masseneuphorie aus, denn für die stationären Apotheken wird die Konkurrenz durch Versandapotheken noch größer werden, sobald das umständliche Verschicken der rosafarbenen Rezepte entfällt. Studien sehen ein Apotheken-Sterben im großen Stil, da sich die Laufkundschaft reduziert, die für den größten Umsatz einer Apotheke zuständig ist.
Niedergelassene Apotheker argwöhnen, dass besonders Patienten mit chronischen Erkrankungen, die ihre Medikamentierung planen können, digitale Pfade betreten. Ein Sprecher der Apothekenkammer:
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Kunden müssen sich entscheiden, ob sie die Apotheken vor Ort mit ihrer 24-Stunden-Versorgung wollen.