Das Land Bremen verbietet die Reichsflagge

Das kleinste und verarmte (ärmste?) Bundesland Bremen versucht mit einem bundesländischen Erlass des Innensenators, neben diversen verbotenen Reichskriegsflaggen die bisher in ganz Deutschland tolerierte schwarz-weiß-rote Reichsflagge des Deutschen Kaiserreiches zu verbieten, und zwar nur innerhalb Bremens. Die heraldisch korrekte schwarz-weiß-rote Reichsflagge darf weiterhin in ganz Deutschland außerhalb des Bundeslandes Bremen öffentlich gezeigt werden. Sie ist (noch) nicht verboten! Auch die heraldisch inkorrekte schwarz-rot-goldene deutsche Bundesflagge darf öffentlich gezeigt werden.

In Bremen gelten heraldisch korrekte schwarz-weiß-rote Reichsflaggen als Erkennungszeichen von Rechtsextremisten. Beamte in Bremen dürfen somit solche Fahnen konfiszieren und hohe Bußgelder verhängen.

Erstaunlich ist, dass es nur im unwichtigen Bundesland Bremen einen solchen Regierungserlass gibt. Man darf vermuten, dass Bremen auf Touristen wirksame Publicity angewiesen ist. Es entspricht den Tatsachen, dass rechtsextremistische Reichsbürger die schwarz-weiß-rote Reichsflagge zu allen möglichen Demonstrationen ausrollen. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Deutsche Kaiserreich rechtsextrem gewesen ist. Zuletzt war es nur rechts. Somit ist der Träger einer schwarz-weiß-roten Reichsflagge nicht zwangsweise ein Rechtsextremist. Er kann auch ein Rechter und/oder Anhänger der deutschen Kaiser sein.

Unter den Nazis wurden die Bewohner Deutschlands in Staatsbürger minderen Rechts und Reichsbürger unterteilt. Zu der ersten Gruppe zählten u.a. Juden und Zigeuner, zu der zweiten Arier.

Beim Verbot in Bremen kann man also von einem Publicity-Gag ausgehen, der betuchte Touristen anlocken soll; Corona inbegriffen.

Nachtrag:

Der § 86a des (staatlichen) Strafgesetzbuches (StGB) lautet:

Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Kennzeichen einer der in § 86a bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften verwendet …

Ich wiederhole: Die schwarz-weiß-rote Reichsflagge gehört nicht dazu.

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WibkeT

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philip.blake

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