Deutsche Behörden dürfen Geflüchtete aus Italien nicht nach Italien überstellen, entscheidet das nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster. Den in Europa Herrumirrenden, die über das Mittelmeerland eingereist sind, drohe dort existenzielle Not. Das Gericht sieht in dem EU-Land Italine die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung.
Das deutsche Gericht entscheidet, dass den Schutzsuchenden in Italien extreme materielle Not droht: Zwei Kläger haben für den Fall ihrer Rückkehr nach Italien keinen Zugang zu einer Aufnahmeeinrichtung und weitere Versorgungen. Das Recht auf Unterbringung in Italien steht ihnen nicht mehr zu. Darüber hinaus finden die Kläger bei der derzeitigen Arbeitsmarkt- und Wirtschaftslage in Italien keine Arbeit. Hartz-4 ist in Iralien für Einwanderer unbekannt.
Das OVG Münster lässt keine Revision zu. Eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ist möglich.
Das Dublin-Verfahren ist seit Langem gescheitert. Es benachteiligt die südlichen EU-Staaten, dort wo die allermeisten Migrantinnen ankommen. Sie reisen meist weiter, ohne registriert zu werden. So kommt es nie zu Rückführungen, weil die materiellen Bedingungen im Süden Europas miserabel sind.
Die Wirtschaftslage in verschiedenen europäischen Staaten ist in Afrika bekannt. Die Afrikaner riskieren den Tod, um Europa zu erreichen. Die Todesraate liegt zwischen 1% und 10%. Europische Menschenretter profitieren gut davon. Sie erhalten ihre Gelder aus den Töpfen der EU. Der Reichtum Europas ist ein Fluch für die Afrikaner, die ihre Heimat verlassen wollen. Es wäre menschlicher, die Afrikaner in Afrika zu unterstützen. Vielen "Rettern" ist afrikanisches Leben nicht viel wert. Ohne "Rettung" kein Ruhm und keine Ehre. Ihr Tod ist unser Glück!