Die Äußerung "frecher Juden-Funktionär" ist volksverhetzend und damit strafbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Vorsitzende der rechtsextremen Partei "Die Rechte" muss wegen Volksverhetzung für sechs Monate ins Gefängnis.
Der deutsche Politiker hat den Vorsitzenden einer Jüdischen Gemeinde als "frechen Juden-Funktionär" beschimpft. Das Landgericht Bielefeld verurteilte den Politiker daraufhin wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer sechsmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung.
Karlsruher Richter sehen NS-Sprachgebrauch
Das Bundesverfassungsgericht macht nun deutlich, dass die Bezeichnung eines anderen als "frechen Juden-Funktionär" den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Bei der Bewertung solcher Äußerungen sei es wichtig, die deutsche Geschichte zu berücksichtigen. Die systematische Ermordung der jüdischen Bevölkerung ist während der Nazizeit durch gezielte Hetze und Boykottaufrufe eingeleitet worden. Deshalb muss mit der abwertenden Bezeichnung eines anderen als "Juden" sensibel umgegangen werden.
Die Bezeichnung "frecher Jude" sei eine Wortwahl, die die Nationalsozialisten bei ihrer Propaganda verwendet haben. Wer sich solche Begriffe zu eigen macht, stachelt zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung auf und gefährdet den öffentlichen Frieden in Deutschland.