Der 78-jährige Mieter erschießt vor dem Verfahren die 49-jährige Vermieterin im Gerichtsgebäude. Dann bringt er sich mit seiner Waffe um. Grund des Vorgehens: Mietrückstände.
Logisch betrachtet hätte es genügt, wenn sich der Mieter alleine umgebracht hätte. Denn welches kurze "Glück" empfindet er, wenn auch die Vermieterin tot ist?
Wir können aus dem Verlauf erahnen, dass sich der Täter etwas dabei gedacht hat. Möglicherweise hat er zuviel Fernsehen geschaut oder er bewunderert Islamisten. Kann auch sein, dass er beim Corona-Spritzen zurückgestellt worden ist.
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Welche Schlussfolgerungen sollte das Gericht aus dem Drama ziehen?
Keine. Weiter so!