Spanien darf zwei Afrikaner, die die Zäune der Enklave Melilla überwinden, sofort nach Marokko zurückschicken. Die Push-Backs verstoßen laut dem Europäischen Gerichtshofs (EGMR) für Menschenrechte nicht gegen Menschenrechte. Die Zurückweisung verstößt nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK.
Die Stadt Melilla gehört zu Spanien, liegt jedoch in Nordafrika an der marokkanischen Küste. Afrikanische Flüchtlinge gelangen dort auf spanischen Boden, um einen Asylantrag nach EU-Recht zu stellen. Die Enklave ist von drei Zäunen umgeben, die bis zu sechs Meter hoch sind.
Die Beschwerde gegen Spanien reichen zwei Männer aus Mali und der Elfenbeinküste im Februar 2015 beim EGMR ein. Sie versuchen am im August 2014 gemeinsam mit 70 bis 80 weiteren Afrikanern, die Zäune zu überwinden. Auf dem dritten Zaun angekommen, sehen sie, dass unten die spanische Polizei auf sie wartet. Nach einigen Stunden klettern sie herunter und werden sofort festgenommen. Ohne Feststellung ihrer Personalien und ohne Befragung zu ihrer individuellen Situation werden sie durch Türen im Zaun zurück nach Marokko gebracht. Die Beschwerde wird vom European Center for Constitutional and Human Rights, einer selbsternannten privaten Menschenrechtsorganisation in Berlin, unterstützt.
Der EGMR gibt anfänglich den Klägern im Oktober 2017 Recht mit Schadensersatz von je 5.000 €. Spanien habe gegen das Verbot von Kollektivausweisungen verstoßen (Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK). Spanien legt Rechtsmittel ein.
Die Männer hätten offizielle Wege nutzen müssen.
Die Große Kammer des EGMR widerspricht nun der Entscheidung aus 2017. Die beiden Männer bringen sich selbst in eine rechtswidrige Situation, da sie mit vielen anderen Menschen auf den Zaun klettern sind. Sie reisen damit bewusst illegal ein. So liegt das nächste spanische Konsulat nur 13,5 Kilometer entfernt. Die beiden Afrikaner nutzen die Größe der Gruppe bei dem Sturm auf den Zaun aus und wenden Gewalt an. Dass sie ohne individuelle Ausweisungsentscheidung zurück nach Marokko gebracht werden, ist Folge ihres eigenen unrechtmäßigen Verhaltens.
Der EGMR gehört zum Europarat mit Sitz in Straßburg. Die Staatenorganisation fördert die demokratische Entwicklung in seinen 47 Mitgliedsländern.
Nachtrag:
Eine rechtswidrige Situation bei Flüchtlingen, die die deutsche Grenze ohne Papiere überschreiten, liegt nicht vor. Denn diese Flüchtlinge kommen auf Einladung der Bundesregierung (Merkel).