Ein Transmann aus dem Iran darf in Ungarn offiziell sein Geschlecht im Pass angleichen. So entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte EGMR.

Ungarn verstößt nach Ansicht des EGMR gegen die Grundrechte eines aus dem Iran stammenden Transmannes, der seine Geschlechtszugehörigkeit offiziell ändern will. Der Vorgang wird dem/der Iraner(in) wegen einer nicht vorhandenen ungarischen Geburtsurkunde verweigert. Das verstieß laut EGMR gegen das Recht auf Privat- und Familienleben des Klägers / der Klägerin. Ungarn muss ihm/ihr 6.500 € Entschädigung zahlen und die Gerichtskosten übernehmen. Das Urteil ist endgültig. 

Der Mann wird 1987 im Iran als Frau (Mädchen) geboren. 2015 erhält er/sie in Ungarn Asyl, da ihm/ihr wegen der Transsexualität im Iran Verfolgung droht. 2016 beantragte der Transsexuelle eine Änderung des Geschlechts und des Namens bei der ungarischen Einwanderungsbehörde. Seine iranischen Dokumente identifizieren ihn weiterhin als weiblich. Das Amt teilt jedoch mit, dass die Geschlechtszugehörigkeit nur vom Standesamt geändert werden kann. Das Standesamt lehnt den Antrag ab, weil der Transsexuelle nicht in Ungarn geboren worden ist.

Da Ungarn keine gesetzliche Regelung für den Fall hat, dass ein nicht ungarischer Staatsbürger dort Namen und Geschlechtszugehörigkeit ändern will, entscheidet das EGMR.

Da ist der Dank an Ungarn, den der transsexuelle Flüchtling für sein Aufnahme in Ungarn empfindet.

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