Wer in Österreich ein Unternehmen gründen will, der braucht dazu nicht nur eine gute Idee und die nötige Kohle, sondern auch eine ganz offizielle Erlaubnis der Obrigkeit, dieses Unternehmen zu betreiben. Der Wisch heißt „Gewerbeberechtigung“ und ist neuerdings in vielen Fällen mit deutlich weniger bürokratischem Aufwand – so etwa einem halben Arbeitstag – als früher zu bekommen.
Das freut viele Jungunternehmer, doch diese Freude darüber, nicht mehr so viel Zeit wie früher mit bürokratischem Unfug verplempern zu müssen, zeigt auch recht drastisch, wie mehr oder weniger gehirngewaschen wir alle vom hyperbürokratischen Vormunds-Staat bereits sind. Denn schon als Fortschritt zu empfinden, dass bürokratische Mühlen jetzt halt schneller mahlen als vor der Erfindung des Computers ist ungefähr so, als würde man es als Fortschritt empfinden, dass räuberische Wegelagerer nicht nur Bares nehmen, sondern auch Kreditkarten akzeptieren.
Je schneller Unternehmer an Gewerbeberechtigungen kommen, umso weniger wird leider die einzige wirklich sinnvolle Frage gestellt: warum der Staat überhaupt das Recht haben soll, Dir zu erlauben oder zu untersagen, Dein Geld selbständig zu verdienen. Was, bitte, geht es den Staat an, ob und wo und wie Du morgen ein Geschäft aufmachst? (Ausgenommen natürlich alles, wo Gefahr für Leib und Leben droht; dass Elektrotechniker oder Chemikalienhändler Lizenzen brauchen, macht Sinn).
In Wahrheit hat diese staatliche Bevormundung der Unternehmer – und ihrer Kunden – überhaupt keine Existenzberechtigung. Die Behauptung, sie diene dem Schutz der Konsumenten vor Übervorteilung durch profitgierige Unternehmer ist ziemlich verwegen: Schlechte Friseure (oder beliebige andere Gewerbetreibende) gibt es mit und ohne Gewerbeschein, und um die Qualität von Produkten und Dienstleistungen zu bewerten und entsprechend zu bezahlen, hat sich eine Erfindung namens „Markt“ bestens bewährt. Einen vernünftigen Grund, dass der Staat seine Pfoten da hineinsteckt, gibt es nicht.
Junge Unternehmer, die hungrig und leistungsfroh sind, sollten ihre Geschäfte dann starten dürfen, wenn sie sich dazu bereit fühlen – und nicht erst dann, wenn ihnen eine bürokratische Obrigkeit gnadenhalber eine Erlaubnis dazu ausstellt. Die Berechtigung, einem Gewerbe nachzugehen, ist in einem freiheitlich-liberalen Staat ein Recht, das jeder Mensch von Geburt an hat – und keines, das man untertänigst erbitten muss.
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