Seit dem gescheiterten "Militärputsch" in der Türkei erreichen uns jeden Tag neue Nachrichten. Von Entlassungen, Verhaftungen, Säuberungen bis zur Einführung der Todesstrafe reichen die Konsequenzen. Sogar der Ausnahemzustand wurde für 3 Monate beschlossen, der von Erdogans Anhängern öffentlich gefeiert wurde.
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Ist die Ausrufung eines Ausnahmezustandes, wie er seit den Terrorakten in Frankreich bereits seit 13. November 2015 besteht wirklich ein Grund zum Feiern?
Immer dann, wenn ein Zustand eintritt, in dem die Existenz des Staates oder die Erfüllung von staatlichen Grundfunktionen von einer maßgeblichen Instanz als akut bedroht erachtet werden, könnte der Ausnahmezustand ausgerufen werden. Es kann sich dabei um eine äussere oder innere Bedrohung handeln.
- Es können zeitweilig die Verfassung oder Bestimmungen außer Kraft gesetzt werden und eine Kompetenzverlagerung von der Legislative auf die Exekutive übertragen, also ein Polizeistaat errichtet werden.
- Grundrechte können zeitweise außer Kraft gesetzt werden, wie zum Beispiel die Wirtschaftsfreiheit, Pressefreiheit, Postgeheimnis, Versammlungsverbote, Ausgangssperren oder der Schutz der Wohnung.
- Der Einsatz der Streitkräfte zur Gefahrenabwehr ist möglich.
- Der Präsident kann die Befugnis zu Erlässen oder Notverordnungen mit Gesetzeskraft beschliessen.
Der Ausnahmezustand gilt als staatsleitender Akt und hat eine vorübergehende Aufhebung der Gewaltenteilung im Sinne einer effektiven Regierungspraxis zum Ziel.
Erdogan kann mit diesem Instrument mittels Notverordnungen die geltende Verfassung aushebeln und eine "legitimierte" Diktatur errichten bzw. die Weichen für eine solche stellen!
Es ist wohl fraglich, ob dies wirklich ein Grund zum Jubeln für die Bürger in der Türkei darstellt oder vielmehr eine sehr besorgniserregende und gefährliche Situation!