Unlängst durfte ich einenBeitrag zum möglichen neuen Staatsschutzgesetz lesen. Es soll in Kürze im Parlament beschlossen und ab 1.1.2016 in Kraft treten. Darin sind 10 Punkte aufgeführt, die mich durchaus nachdenklich stimmen. Darin steht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) neu eingerichtet wird und unbeschränkt und verdachtsunabhängig jeden überwachen kann. Das BVT braucht dafür weder Richter noch Staatsanwalt. Aufgabe des BVT ist weit mehr als die Abwehr von Terrorismus. Auch wer als Whistleblower auf Missstände hinweist oder gegen Rechtsextreme in der Hofburg oder für Tierschutz demonstriert, gerät ins Visier der Behörde. Die Daten sollen 5 Jahre gespeichert werden. Wenn es nur im Ansatz so beschlossen und exekutiert wird, dann ist Tür und Tor für einen willkürlichen Angriff auf das Privatleben eines anständigen Bürgers offen. Es ist nicht klar, wie diese Verdachtsfälle definiert und wer diese als solche kategorisiert.
Auf Grund dessen, dass dieses Gesetz bereits in Begutachtung gestanden hat und die Frist bereits abgelaufen ist, frage ich mich, warum niemand nur im Ansatz eine Diskussion von Zaun bricht. Weder die Opposition als Kontrolleur der Regierung noch Menschenrechtsorganisationen habe ich bis jetzt zu dieser Causa wahrgenommen. Selbstverständlich mussen terroristische Organisationen unter Aufsicht stehen. Selbstverständlich müssen mögliche Anschläge im Keim erstickt werden. Aber es muss klare Regeln geben und keine schwammige Begrifflichkeiten, welche dem Missbrauch Tür und Tor öffnet! Wer überwacht die BVT und wer hat das Interventionsrecht? Wie kann sich ein Bürger vor einer ungerechtfertigten Bespitzelung schützen? Ich hoffe sehr, dass dieser Artikel nicht den Tatsachen entspricht. Sollte dies doch der Fall sein, so bitte ich höfflichst, um eine neuerliche Überarbeitung und Entschärfung, liebe Johanna M-L, lieber Dieter B. oder von wem auch immer!