In einer Parlamentssitzung auf ORF III gab es eine Wortmeldung von Herrn Strolz, welche sehr zum Nachdenken anregt. Wenn die Vorwürfe stimmen, so liegen mehrere strafrechtliche Tatbestände vor, die einer Verfolgung mehr als würdig wären. Demnach hat ein ranghoher Politiker einer Regierungspartei folgendes mehrfach ausrichten lassen: "Den bringen wir in 2 Tagen um, wenn es soweit ist.“ Diese Drohung von höchster Stelle war die Antwort, als er die Parteigründung bekannt gab. Steuerprüfungen von Mitarbeitern, Durchleuchten des Privatlebens, Einflussnahme bei Kreditvergaben oder Schikanieren von Sympathisanten durch den Arbeitgeber sollen passiert sein. Es wäre politisch unklug und auch strafbar, wenn solche Vorwürfe ohne Beweise vorgetragen werden würden. Warum noch keine Anzeige erfolgte oder dies, wenn bereits getan, öffentlich gemacht wurde, ist auch fraglich. Die Immunität von Abgeordneten mag in einigen Dingen sinnvoll sein, aber wenn es um Morddrohungen, Erpressung und gezielte politische Schikane geht, sollte diese aufgehoben werden. Es geht dabei auch nicht um die Person Strolz sondern um rechtsstaatliche Grundprinzipien und dem Schutz der Bürger(innen). Manche sind anscheinend gleicher als gleich. Der "gemeine" Bürger würde bei diesen Tatbestand sofort zur Rechenschaft gezogen! Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung solange das Gegenteil nicht bewiesen ist. Mit bestehender Immunität dieses Parlamentariers wird dieser mögliche Tatbestand auch nie verfolgt werden können.
https://www.youtube.com/watch?v=aSriA29SuiM
ab min. 7:15