Es landen leider auch bei uns immer wieder Menschen vor Gericht, die unschuldig sind, was sich erst am Ende zäher und lang andauernder Verhandlungen herausstellt. Die Kosten für die Verteidigung müssen die zu Unrecht Beschuldigten selbst tragen. Das ist, nüchtern betrachtet, ungerecht. Zwar kann jeder Verfahrenshilfe beantragen, aber davon profitieren nur Menschen, die 1.300 Euro im Monat verdienen. Der Rest hat weniger Glück und muss mitunter tief in die eigene Tasche greifen. Das kann enorm viel Geld kosten – vor allem, wenn es sich um komplexe Wirtschaftsfälle handelt, die über Jahre hinweg ausgefochten werden und die die Beauftragung von Gutachten erfordern. Hier reden wir von Summen, die viele Zehntausende Euro und häufig sogar noch viel mehr kosten. Gerecht wäre ein im Fall eines Freispruchs, dass die zu Unrecht Beschuldigten ihr Geld zurück bekommen, das Justizministerium ist hier aufgerufen, zu handeln. Eine Überarbeitung des Strafrechts wäre erforderlich. Geld zurück sollte es aber auch im Fall von Delikten geben, die schnell zu klären sind. Das gilt zum Beispiel für Suchtgiftfälle oder bei Körperverletzungen. Da geht es zwar nur um kleinere Summe, doch auch hier sollten Unschuldige nicht zu Unrecht zahlen müssen.
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