Nicht jeder geistige Furz fällt unters Urheberrecht

Bildzitat als Sonderform der Zitierfreiheit

Heute kam in einer Facebook-Textergruppe die Frage auf, ob man abfotografierte Zeitungsschnipsel öffentlich ins Netz stellen darf oder ob man damit eine Urheberrechtsverletzung begeht. Zu diesem Thema habe ich mich kundig gemacht und nachfolgende Artikel gefunden, die jedoch keine Rechtsberatung darstellen. Das Urheberrecht ist ein wichtiges und nützliches Gesetz und soll unter anderem die Arbeit von Autoren, Journalisten und Textern vor grobem Missbrauch schützen. Leider öffnet es auch die Tore für dubiose Abmahnanwälte, die von Profitgier überwältigt die Gesetzestexte nach Gutdünken auslegen und unbescholtene Blogger mit hanebüchenen Forderungen nerven und abzocken wollen.

Bei Texten kommt es auf die geistige Schöpfungshöhe an, damit das Urheberrecht greifen kann. 50-100-Wort-Online-Produktbeschreibungen für Massenware sollen z.B. nicht geschützt sein. Bei einer Pressemeldung (inklusive lustiger Schreib- oder Formulierungsfehlern) ist ebenfalls keine Schöpfungshöhe gegeben. Ein entsprechender Zeitungsschnipsel könnte somit auch ohne Quellenangebe weiterverbreitet werden. Auf der sicheren Seite ist man natürlich, wenn man Quelle und Datum hinzuschreibt, also zum Beispiel "Buxtehuder Tagesblatt vom 25.05.16".

In diesem Fall zählt der abfotografierte Zeitungsartikel als Bildzitat (§ 51 UrhG – Zitierfreiheit) und darf frischfröhlich in den Netzwerken geteilt werden. Egal, ob das dem Blatt nun gefällt oder nicht. Wenn kein Urheber vermerkt ist (weil Presse-Text), kann dieser auch nicht benannt werden, dann muss die Quelle reichen. Auch ein fette Beute witternder Abmahnanwalt hätte bei dem obigen Beispiel keine Chance, Kasse zu machen, selbst wenn die Kennzeichnung versäumt wurde. Kein Gericht wird einer solchen Mini-Nachricht eine wie auch immer geartete Schöpfungshöhe zuerkennen. Dennoch wird es Rechtsverdreher geben, die uninformierte Bürger mit verwirrend formulierten E-Mails einzuschüchtern versuchen. Solch virtuelle Blubberpost kann bedenkenlos ignoriert werden.

Im Traumzauberblog geht es im Originaltext weiter, inklusive weiterführender Links und Beispiele: Nicht jeder geistige Furz ist durchs Urheberrecht geschützt

Liebe Grüße, Claudia

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Globetrotter

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Claudia Goepel

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