Warum denn einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Genau das scheint der Deutschen liebstes Motto zu sein. Gerade habe ich mir die neusten Corona-Regeln vom 12.09.2021, für mein Bundesland, drei mal durchgelesen um sie zu verstehen. Normalerweise bin ich ja nicht schwer von Begriff, aber diese Regeln haben es in sich.

Es gibt jetzt drei Warnstufen in denen jeweils drei Werte zusammengefasst werden.

Der 7 Tage-Inzidenz-Wert = Die Anzahl der Personen, die sich in den vergangenen sieben Tagen in einem Landkreis oder kreisfreien Stadt neu infiziert haben, bezogen auf 100 000 Einwohner

Der 7-Tage-Hospitalisierungs-Wert = Die Anzahl der an Covid Erkrankten, die in den vergangenen sieben Tagen in einer Region im Krankenhaus behandelt werden mussten, bezogen auf 100 000 Einwohner

Anteil der Intensivbettenbelegung = Der Anteil der Intensivbetten, die mit Covid-Patienten belegt sind, in Prozent.

Zuerst wurden jetzt alle Landkreise oder kreisfreien Städte in Warnstufe 1 gesetzt = 7 Tage-Inzidenz bis höchstens 100, 7-Tage-Hospitalisierung = kleiner als 5 und Belegung der Intensivbetten bis höchstens 6 Prozent.

Wenn an drei Tagen, zwei der drei Werten überschritten werden, dann geht dieser Landkreis oder kreisfreie Stadt in die Warnstufe 2 über = 7 Tage-Inzidenz über 100 bis 200, 7-Tage-Hospitalisierung 5 bis 10 oder eine Belegung der Intensivbetten mehr als 6 Prozent bis 12 Prozent.

Bei weiterer Überschreitung von zwei der drei Kriterien, gilt Warnstufe 3 = 7 Tage-Inzidenz mehr als 200, 7-Tage-Hospitalisierung größer als 10, Intensivbettenbelegung mehr als 12 Prozent.

Was passiert wenn die bestimmten Stufen erreicht werden?

Nichtimmunisierte Personen, so heißen die Ungeimpften in dieser Verordnung, dürfen je nach Warnstufe nur noch in begrenzter Anzahl an privaten Treffen oder an Veranstaltungen teilnehmen, wenn sie einen Test vorweisen können.

Geimpfte und Genesenen zu denen jetzt noch die unter 12 jährigen zählen, weil es da noch keinen Impfstoff gibt, er ist aber schon im Anmarsch, sind dann unbegrenzte Zusammenkünfte möglich und es soll für sie keinen weiteren Lookdown geben.

Dagegen muss bei Warnstufe zwei, die Anzahl der Nichtimmunisierten reduziert werden, wenn sie eine Gaststätte oder Veranstaltung besuchen möchten.

Die Verordnung unterscheidet zwischen Begegnungen im öffentlichen Raum , Zusammenkünften und Veranstaltungen.

Z.B. Familienfeiern, Hochzeiten und Mitgliederversammlungen von Vereinen sind planbar und sind deshalb nach den Veranstaltungsregeln zu planen. Bei Warnstufe 1 dürfen dort dann maximal 250 Nichtimmunisierte im Innen- und bis zu 1000 im Außenbereich teilnehmen. Wahlweise gilt die Abstands- oder Maskenpflicht.

Wird dagegen bei einer Veranstaltung in der Warnstufe 1 die Anzahl der Nichtimmunisierten auf 25 begrenzt, können die restlichen Plätze von Geimpften oder Genesenen ausgeschöpft werden, dann entfällt die Abstands- und Maskenpflicht, weil die Nichtimmunisierten so wenige sind.

Wanderungen mit Freunden zählen zu Zusammenkünfte im öffentlichen Raum, bei denen in der Warnstufe 1 zusätzlich zu den Geimpften und Genesenen nur maximal 25 Nichtimmunisierte teilnehmen können. Da gibt es keine Pflicht für Abstand oder Maske.

Begegnungen im öffentlichen Raum = ein zufälliges, nicht geplantes Aufeinandertreffen, da gilt weiter das Abstandsgebot.

Wer sich als Nichtimmunisierter in einem Restaurant aufhalten möchte muss sich testen lassen unabhängig von der Warnstufe. Wenn sich in der Warnstufe 1 nicht mehr als 25 nicht Immunisierte aufhalten, müssen keine Masken getragen und keine Mindestabstände eingehalten werden.

Quelle: „Die Rheinpfalz“ = Tageszeitung

Ein paar von mir ergoogelt Beispiele:

Was passiert in Warnstufe 2 und 3?

Quelle: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

---

"Veranstaltungen im Freien mit festen Plätzen

Warnstufe1 = 1.000 nicht-immunisierte Personen daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen

Warnstufe 2 = 400 nicht-immunisierte Personen daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen

Warnstufe 3 = 200 nicht-immunisierte Personen daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen

Veranstaltungen im Freien ohne feste Plätze

Warnstufe 1 = 500 nicht-immunisierte Personen daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen

Warnstufe 2 = 200 nicht-immunisierte Personen daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen

Warnstufe 3 = 100 nicht-immunisierte Personen daneben geimpfte Personen und genesene Personen und Kinder bis einschließlich 11 Jahre bis zu insgesamt 25.000 Personen

Im öffentlichen Raum sind Treffen mit höchstens 25 (bei Erreichen der Warnstufe 2 (siehe „Warnstufe“) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nicht mehr als zehn und bei Erreichen der Warnstufe 3 nicht mehr als fünf) nicht-immunisierten Personen erlaubt. Zusätzlich können in allen Warnstufen geimpfte Personen, genesene Personen und Kinder bis 11 Jahre in unbegrenzter Anzahl teilnehmen. Das Abstandsgebot gilt für Treffen in diesem Rahmen nicht.

---------

In gastronomischen Einrichtungen wie Restaurants, Speisegaststätten, Kantinen, Mensen, Bars, Kneipen, Cafés, Shisha-Bars, Eisdielen, Eiscafés oder Vinotheken gelten folgende Schutzmaßnahmen:

• für Gäste und Personal die Maskenpflicht, siehe „Maskenpflicht“ (entfällt für Gäste am Platz und kann für das Personal entfallen, wenn sie einen tagesaktuellen Test, d.h. ein Test vom gleichen Kalendertag, oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen und Bestimmungen zum Arbeitsschutz oder Bestimmungen des Arbeitgebers dem nicht entgegenstehen),

• zwischen Gästen unterschiedlicher Tische sowie in Wartesituationen das Abstandsgebot,

• die Pflicht zur Kontakterfassung,

• die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts und

• im Innenbereich die Testpflicht, siehe „Testpflicht“ (entfällt für Geimpfte, Genesene, Kinder bis einschließlich 11 Jahre und Schülerinnen und Schüler sowie in Kantinen und Mensen für die dort beschäftigten oder der Einrichtung angehörenden Personen).

Die Maskenpflicht für die Gäste und das Abstandsgebot gelten nicht, wenn nicht mehr als 25 (bei Erreichen der Warnstufe 2 (siehe „Warnstufe“) in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt nicht mehr als zehn und bei Erreichen der Warnstufe 3 nicht mehr als fünf) nicht-immunisierte Personen (siehe „Nicht-immunisierte Person“) und im Übrigen lediglich Geimpfte, Genesene und Kinder bis einschließlich 11 Jahre gleichzeitig anwesend sind.

Für den Abhol-, Liefer- und Bringdienste sowie der Straßenverkauf und Ab-Hof-Verkauf gelten die allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere das Abstandsgebot und die Maskenpflicht (siehe Maskenpflicht“).

----

Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe können unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen ihre Tätigkeit ausüben. Es gelten das Abstandsgebot von 1,5 Metern und die Maskenpflicht (siehe „Maskenpflicht“).

Was muss bei körpernahen Dienstleistungen wie z.B. beim Friseur, bei der Kosmetik oder der Fußpflege, beachtet werden?

Bei körpernahen Dienstleistungen kann aufgrund der Art der Dienstleistung der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Kundin bzw. Kunde und der dienstleistenden Person nicht eingehalten werden, deshalb gelten hier besondere Regelungen:

• das Abstandsgebot von 1,5 Metern zwischen den anwesenden Kundinnen und Kunden,

• die Maskenpflicht, siehe „Maskenpflicht“ (entfällt beim Rehabilitationssport und Funktionstraining sowie bei Dienstleistungen, bei denen eine Maske nicht getragen werden kann, bspw. bei der Bartpflege),

• die Pflicht zur Kontakterfassung sowie

• die Testpflicht, siehe „Testpflicht“ (entfällt beim Rehabilitationssport, Funktionstraining und bei Dienstleistungen, die aus medizinischen Gründen erbracht werden sowie für nicht-immunisierte Personen (siehe „Nicht-immunisierte Person“).

Die Maskenpflicht kann für Mitarbeitende entfallen, wenn sie einen tagesaktuellen Test, d.h. ein Test vom gleichen Kalendertag, oder einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können und Bestimmungen zum Arbeitsschutz oder Bestimmungen des Arbeitgebers dem nicht entgegenstehen“

Und alles klar?

Wie könnte man das wohl einfacher machen?

Z.B. Dänemark hat jetzt alle Corona Maßnahmen zurückgenommen, keine Ausnahmen für niemanden, das gilt also für alle Menschen in Dänemark. Und das bei einer Impfquote von 73,9 %

Bei uns ist die Impfquote bei 62,3 % also auch nicht so weit weg von der Dänemarks. Bei den wirklich Gefährdeten, den über 60 Jährigen liegt sie sogar bei 85%.

Aber bei uns haben ja schon die Drostens und Lauterbachs davon geredet, dass wir unbedingt eine Impfquote von über 80% aller Menschen in Deutschland brauchen, um alle Maßnahmen zurückzunehmen zu können.

Also wird es das nicht geben, dass man bei einem Erreichen von 74% Impfquote, zum Alltag zurückkehrt. Da setzen wir doch viel lieber auf so „einfache“ Regeln, wer - wie – wieviel - wo – wann – was - darf. ;)

Ich frage mich nur, wer soll das denn alles kontrollieren? Wieviel Zeit geht da wohl drauf, bis man alle schön säuberlich nachgezählt hat? Werden wir dann wie Schafe durch Engpässe geleitet um unsere drei G`s zu überprüfen?

Aber dafür ist Deutschland halt bekannt. Wir brauchen immer etwas ganz Besonderes. So wie andere können wir es eben niemals machen.

Ich erinnere mich da noch an die Maut-Diskussionen. Nein, Deutschland konnte nicht so wie es in anderen Ländern, z.B. in Österreich schon seit Jahrzehnten prima funktioniert, einfach eine Vignette verkaufen. Deutschland musste etwas ganz besonderes haben, Toll Collect. Ein teures Unterfangen. Da wurde viel Geld (des Steuerzahlers) versenkt. Und das nur, damit WIR etwas anderes, ganz Besonderes haben, und nicht die ganz gewöhnliche Vignette. Das hat viel Geld gekostet. Und da ist noch nicht das Geld mitgezählt, welches wir mit der PKW Maut versenkt haben. Es wäre halt viel zu einfach gewesen, jeder kauft sich eine Vignette und klebt sie an seine Frontscheibe. ;)

https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/lkw-maut-betreiber-bund-zahlte-87-millionen-euro-fuer-toll-collect-a-34f203b8-2720-45c2-825d-f20e24fb07b6

Couleur/pixabay https://pixabay.com/de/photos/waschen-h%C3%A4nde-seife-hygiene-sauber-4934590/

8
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
6 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Matt Elger

Matt Elger bewertete diesen Eintrag 14.09.2021 18:59:16

Pommes

Pommes bewertete diesen Eintrag 14.09.2021 12:35:08

Michlmayr

Michlmayr bewertete diesen Eintrag 14.09.2021 10:59:46

Ttavoc

Ttavoc bewertete diesen Eintrag 14.09.2021 10:37:33

Petra vom Frankenwald

Petra vom Frankenwald bewertete diesen Eintrag 14.09.2021 09:23:00

Aron Sperber

Aron Sperber bewertete diesen Eintrag 14.09.2021 09:11:29

philip.blake

philip.blake bewertete diesen Eintrag 14.09.2021 04:47:40

invalidenturm

invalidenturm bewertete diesen Eintrag 13.09.2021 22:57:01

67 Kommentare

Mehr von Claudia56