Wenig beachtet von der Öffentlichkeit findet aktuell ein bemerkenswerter Vorgang statt - in einer kurzfristig angesetzten und ohne dem üblichen Begutachtungsverfahren(nur Arbeiter- und Wirtschaftskammer bekamen den Entwurf zu sehen , die üblicherweise beigezogenen Interessensvertretungen blieben diesmal aussen vor) stattfindenden Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetzes wird auf Initiative des Finanzministeriums die Haftung für Entschädigungszahlungen an AvW-Anleger in Höhe von € 148 Mio auf den Bund übergewälzt.
Was das für uns heißt? Nichts gutes, denn wie so oft werden Verluste aus wirtschaftlichen Aktivitäten/Malversifikationen von Privatfirmen auf den Steuerzahler übergewälzt.
Eigentlich zuständig für die Entschädigung der ca 12.500 AvW(Auer von Welsbach) Anleger wäre ja die AeW(Anlegerentschädigung von Anlegern GmbH - eine von den im Markt tätigen Wertpapierfirmen zu finanzierende Gesellschaft), doch diese sieht sich außerstande einen Betrag in Höhe der € 148 Mio aufzubringen. Seitens der Geschäftsführung der AeW heißt es dazu, dass eine Zahlung in dieser Höhe unmöglich sei und die Gesellschaft außerdem an den Rande der wirtschaftlichen Weiterführbarkeit bringen würde.
Nun gut, man hat nun also den einfachen und kurzen Weg gewählt und wohl darauf gehofft, dass möglichst wenige Menschen mitbekommen welch unangenehme Überraschung ihnen da bereitet wird.
Ob das ganze rechtens ist, oder doch eher den Gebarungen einer Bananrepublik entspricht, dass müßten im Zweifelsfalle die Gerichte entscheiden.
Nachdem schon die Verantwortung der FMA(Finanzmarktaufsicht oder Fehler mit Automatismus) in Bezug auf die mangelnde laufende Prüfung der Geschäftstätigkeit der AvW-Gruppe heftig und laut ausfiel, ist die Überwälzung der Haftungen auf den Bund jetzt ein absolutes negativ-Highlight.
Doch wie so oft in Österreich wird es wohl beim "wo kein Kläger, da kein Richter" bleiben - wir haben es hier nicht so mit Widerstand gegen die Obrigkeit.