Crowdfunding & die Regierungsklausur - jetzt wird alles super?

Unsere Regierung hat sich nun also bei der aktuellen Regierungsklausur des Themas Crowdfunding/Crowdinvestment angenommen.

Was bedeutet dies nun für die Zielgruppe der innovativen Startup-Unternehmen, die diese Finanzierungsform als zumindest teilweise Lösung für die evidente Finzierungsmisere am österreichen Finanzmarkt sehen?

Manchmal wird alles komplexer, obwohl es einfacher werden soll

Die Regelungen bezüglich Informationspflichten(Prospektpflicht) sollen der Realität des Geschäftsmodells angepasst werden - bis zu einem Investitionsvolumen von € 100.000,- soll ein Informationsdatenblatt reichen, ab € 1,5 Mio Investitionsvolumen gibt es dann eine Prospektpflicht. Wie diese Informationsblätter aussehen, welche Risiken/Haftungen sich für Unternehmer/Organe aus diesen Informationsverpflichtungen ergeben, kann noch nicht abgesehen werden. Wie sich die Kostenstruktur für die Erstellung eines solchen Informationsmediums entwickeln wird, ist auch noch offen

Jeder Investor soll maximal € 5.000,-/Jahr in ein Projekt investieren dürfen - bei einem Einkommen über € 2.500,-- darf auch der doppelte Betrag investiert werden. Hier gibt es zukünftig aber auch die größten administrativen Hürden zu vergegenwärtigen: Dem Anleger soll ein noch nicht näher definiertes Rücktrittsrecht für den Fall der Verletzung der Informationspflicht durch den Gründer eingeräumt werden. Wie und in welcher Zeitspanne dieses Rücktrittsrecht ausgeübt werden können soll, ist noch nicht definiert. Klar ist aber, dass diese Regelung Sprengkraft für Gründer/Unternehmer/Organe mit sich bringt, da es hier tatsächlich auch ein hohes Risiko für zukünftig auftretende Rechtsstreitigkeiten gibt. Diese wiederum können für ohnehin kapitalschwache Unternehmen in der Frühphase schnell ruinös ausgehen. So sehr die Risikominimierung für den Kleinanleger zu begrüssen ist, so klar muss aber auch sein, dass jede Erhöhung der Komplexität für die zu finanzierenden Unternehmen höhere Kosten und administrative Ausgaben mit sich bringen, welche wiederum Teile des lukrierten Kapitals binden werden.

Eines der wesentlichen Themen potentieller Regulierung wurde allerdings auch bei dieser Regierungsklausur nicht gelöst - nach wie vor gibt es keine klare Regelung, in welcher Form ein Crowdfunding/investment stattfinden kann. Ob stille Beteiligung, Darlehen, Beteiligung an einer GmbH - all das ist rechtlich möglich. Wenn man allerdings Wildwuchs vorbeugen will, und einen gewissen Standard an Investorenschutz einführen  möchte, wäre es wohl ein notwendiger erster Schritt hier auch Grenzen einzuziehen. Denn eines ist klar - der durchschnittliche Investor wird die Risiken und Limitationen der verschiedenen Beteiligungsmodelle wohl kaum differenzieren können - in Verbindung mit der Lockerung der Prospektpflicht ergibt sich hier das Potential, dass gut gemeinte Entwicklungen vielleicht in die falsche Richtung ausgehen können.

Der aus meiner Sicht wesentlichste Punkt in dem Programm ist allerdings das verpflichtende Vorliegen einer FMA-Lizenz oder einer Vermögensberater-Konzession für die Betreiber von Crowdfunding/investment Plattformen. Wenn man liest, dass aktuell nur drei der am österreichischen Markt tätigen Plattformen über diese bereits jetzt vorgeschriebenen Formerfordernisse verfügen, kann einem schon das Gruseln kommen. Was das allerdings für die Unternehmen bedeutet, ist auch klar. Die Durchsetzung dieser Formerfordernisse bringt für die Plattformbetreiber höhere Formerfordernisse hinsichtlich Dokumentation der Transaktionen aber auch mit Sicherheit höhere Haftungsrisiken für die von Ihnen angebotenen Beteiligungsmodelle. Dies könnte mittelfristig zu einer Reduktion der am Markt tätigen Plattformen führen - und das wird in Konsequenz wohl heissen, dass auch in Zukunft das Niveau der am österreichischen Markt vermittelten Beteiligungsvolumina eher bescheiden bleiben wird.

Nun, man hat einen ersten Schritt gesetzt - jetzt wird man sehen, ob es wieder einmal nur Ankündigungs-Worthülsen sind, oder ob tatsächlich ernsthafte Umsetzungsschritte folgen. Die österreichischen Gründer müssen weiterhin hoffen.

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Herbert Erregger

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Bernhard Juranek

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Silvia Jelincic

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fischundfleisch

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