Seit Beginn 2016 gelten in Österreich nun neue Regelungen für die Vermittlung von 24-Stunden-Pflegekräfte. Was dies brachte? Nun, wir haben mittlerweile in Österreich 700(!) Vermittlungsagenturen die Pflegerinnen vermitteln. Unfassbarer Weise ist Pflege in Österreich vom Status her kein reglementiertes Gewerbe - warum auch, es geht ja nur um die Betreuung von alten und gebrechlichen Menschen, da werden ja besondere Befähigung und Kenntnisse nicht notwendig sein. Dementsprechend wirken die neuen Regelungen eher wie im Kasperltheater: Es muß seit Beginn 2016(!) einen schriftlichen Vertrag zwischen Vermittler, Pflegerin und zu betreuender Person geben - wie das bis jetzt gehandhabt wurde lässt auch gewisse Ängste hochkommen. Auch eine vor Ort-Bedarfsanalyse durch die Vermittlungsagentur muß nun stattfinden.
Die in der Langzeitpflege tätigen zumeist Frauen sehe ihre Tätigkeit laut einer aktuell veröffentlichten Stufe eher als "Pflege zweiter Klasse". Die in der 24-Stunden-Pflege Tätigen haben für viele Tätigkeiten im Umgang mit ihren Patienten extrem kurze Zeitspannen welche sie erfüllen müssen - wer schon einmal Akkord gearbeitet hat, der weiß wie sich dieser Zeitdruck anfühlt. Nur, bei dieser Arbeit sollte es auch um zwischenmenschlichen Kontakt und die Vermittlung einer gewissen Wärme in der Beziehung zwischen PatientInnen und PflegerIn geht - nicht nur um das geschäftsoptimierende Erfüllen von Pflegequoten um einen maximalen Einkommenssatz zu erreichen.
Wie nicht anders zu erwarten, ist auch im Pflegethema der österreichische Föderalismus mit neun Regionalkaisern und ihren eigenen Regeln und Gesetzen extrem hinderlich bei der Durchsetzung von einheitlichen Qualitätsmaßstäben. Hinzu kommt, dass laut einer Studie im österreichischen Kontext wenig Interesse an einer laufenden Optimierung der Qualität durch Lerneffekte aus Fehleranalyse herrscht - sprich: man will eigentlich nicht wirklich darüber sprechen, wenn etwas schief geht.
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Der finale Treppenwitz: Verstösse gegen die Anfang 2016 in Kraft getretene Neuregelung und die darin enthaltenen Richtlinien können nur bei Firmen sanktioniert werden die ihr Gewerbe in Österreich angemeldet haben!