Wielange mußten wir warten, bis uns Ende Februar die Rahmenpunkte einer koalitionär ausverhandelten Pensionsreform(reförmchen) präsentiert wurden? Was wir präsentiert bekamen, war dann allerdings starker Tobak: Reduktion der Pension bei Nebentätigkeit für alle (außer natürlich Beamte) war dann sogar den Pensionistenvertretern der Regierungsparteien zu viel des Wahnsinns - man ruderte schnell zurück.
Untergegangen ist dabei allerdings ein absoluter Pensions-Adaptions-GAU, der nach Ansicht zahlreicher Experten den österreichischen Steuerzahler noch sehr teuer kommen dürfte:
Im Zuge der Erhöhung der Mindestpension auf € 1.000,- bei 30 Versicherungsjahren hat man bei den federführend beteiligten Ministerien wohl übersehen, dass aufgrund der Koppelung des Bezugs an die 30 Arbeitsjahre aus der (an Wohnsitz in Österreich gekoppelten) Sozialleistung eine Versicherungsleistung wird, wodurch der Bezug der österreichischen Pension auch im EU-Ausland rechtlich möglich wird.
In Konsequenz heißt es aus den Reihen der Pensionsspezialisten auf Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstituten, dass der Bezieherkreis dieser neugeschaffenen Mindestpension nicht nur die 20-22.000 kommunizierten Mütter und Frauen (oft Teilzeitbeschäftigte) umfasst, sondern eben auch ausländische Arbeitskräfte, welche nach einer gewissen Zeit wieder in ihr Heimatland zurückziehen. Man denke dabei z.B. an Arbeitskräfte aus dem süd-/südosteuropäischen EU-Ländern, für die auch nur eine Differenzrente aus Österreich gewaltige Vorteile im Vergleich zu den im eigenen Lande zu erwartenden Pensionen darstellt.
Natürlich beschwichtigen die beteiligten Minister -aktuell sei alles rechtlich klar und ausjudiziert. Das sehen auch die Experten so - nur, wie sich die rechtliche Beurteilung ändern wird, wenn nun durch die Verknüpfung mit den 30 Jahren aus einer Sozialleistung eine Versicherungsleistung wird, das kann noch keiner vorhersagen. Man darf aber auf das Schlimmste gefasst sein.