Foodcoops versorgen ihre Mitgliedsbeiträge zahlenden Mitglieder mit Nahrungsmittel welche von regionalen Betrieben produziert werden. Sie spiegeln einen wachsenden Wunsch des Konsumenten nach hochqualitativen(oft auch teureren) Nahrungsmitteln von regionalen(und daher vielfach auch bekannten) Produzenten anstatt anonymer Konzern-Massenware.
Doch wie so oft in Österreich, ist es auch hier als mündiger steuerzahlender Bürger nicht leicht seinen Willen zu bekommen.
Denn wie die Wirtschaftskammer Oberösterreich Ende letzter Woche mitteilte, hat sie sechs in Oberösterreich tätige Food-Coops angeschrieben, und diese aufgefordert einen Gewerbeschein nachzuweisen - bei Nichtvorlage würde die Wirtschaftskammer Anzeige bei den zuständigen Gewerbebehörden(Bezirkshauptmannschaften) einbringen.
Die Argumentation der WK in diesem Fall ist wohl als abenteuerlich zu bezeichnen. Angesichts der in Österreich vorherrschenden Dominanz einiger weniger Handelskonzerne kann selbst die Wirtschaftskammer in diesem Fall nicht von "Existenzbedrohung" sprechen. Doch man wolle den "Anfängen wehren" und lokale Kleinanbieter schützen. Das die Genossenschaften selbst keinen wirtschaftlichen Vorteil aus ihrer Tätigkeiten haben ficht die Kammer nicht an - die Mitglieder hätten in Form der wegfallenden Handelsspanne(!) einen wirtschaftlichen Vorteil, daher handle es sich um gewerblich Einkaufsgenossenschaften. Interessant in diesem Kontext ist allerdings, dass z.B. Verkäufe auf Bauernmärkten von der Verpflichtung eines Gewerbescheins ausgenommen sind.
Die aktuelle Diskussion ist der letzte Tiefpunkt in einer Kultur des Verhinderns und Vereitelns welcher unser schönes Land seit Jahren lähmt. Angesichts der permanenten Bemühungen "die Wirtschaft anzukurbeln" ist es augenscheinlich wohl eher kontraproduktiv, wenn man dann Einzelinitiativen von Konsumenten sofort unter Strafandrohung stellt - dies vor dem Hintergrund, dass ja selbst die WK einräumt, dass die dominierenden Handelsriesen(die ja auch von einem im Vergleich zum Nachbarland Deutschland höheren Preisniveau profitieren) in ihrer Existenz in keinster Weise bedroht sind.
Für den einzelnen Bürger stellt sich die Frage, wie die Vorgangsweise einer Kammer mit Pflichtmitgliedschaft ihre individuellen Bürgerrechte einschränkt, und wie man darauf reagieren sollte. Denn augenscheinlich geht es hier ja vor allem um ein möglichst flächendeckendes Generieren von Kammerumlagen - dies vor dem Hintergrund eines im globalen Vergleich ohnehin überbordenden Gewerberechts(z.B. verschiedene Gewerbescheine für Nagelpflege bei Händen/Füßen), und einer schon abstrakt hohen Gebührenstruktur als Kammermitglied(Umlage für jeden Gewerbeschein und jede Niederlassung(so sie sich in einem anderen Bundesland als der Stammsitz befindet).
Die Vorgehensweise der Wirtschaftskammer Oberösterreich lässt auf jeden Fall nicht wirklich Veränderungswillen erkennen - bleibt also alles beim Alten.