In diesem Artikel gehe ich der Frage nach, was mit unseren Spenden eigentlich passiert, und was es mit der Spendenabsetzbarkeit auf sich hat. Welche Organisationsarten (Umweltschutz, Tierschutz, Katastrophenhilfe, …) werden mit welchem Spendenvolumen bedacht? Für die Mitgestaltung (Recherche) dieses Beitrags danke ich Stephan Rihs.

Die Idee zu diesem Artikel ist – wie könnte es anders sein – in der Vorweihnachtszeit entstanden. Auch wenn es zig andere Anlassfälle geben könnte, wie etwa eine großräumige Überflutung, ein Erdbeben oder einen dramatischen Lawinenabgang. Die alljährliche Licht-ins-Dunkel-Initiative wird vom ORF so stark in den Vordergrund gerückt, dass man nicht mehr darum herum kommt, das vergangene Jahr noch einmal Revue passieren zu lassen und sich zu überlegen, welchen Anteil man von seinem Überschuss an sinnvolle und sinnstiftende Organisationen abgeben möchte. Ich habe da für mich einen eigenen Weg gefunden: während dem Jahr schreibe ich mir alljene Einrichtungen auf, die mir positiv auffallen – und diesen lasse ich am Jahresende einen kleinen Beitrag zukommen.

Hier möchte ich auch einen Spoiler auflösen: In meinem letzten Beitrag zu den fälschungssicheren Banknoten[1] habe ich geschrieben, dass ich mich vermehrt mit Bitcoins auseinandersetzen will – weil einige Plattformen bereits gespendete Bitcoins annehmen, allen voran IT-lastige Initiativen wie etwa das torproject.org. Es scheint auch eine unter Künstlern, Grafikern und Bloggern gängige Währung geworden zu sein.

Doch zurück zu meinen Spenden. Ich würde die mit einer finanziellen Gabe verknüpften Ziele in verschiedene Kategorien einordnen:

  • Naturkatastrophen: Überflutung, Brand, Lawine, Erdbeben
  • Umweltbelastung: Giftmüll, atomare Verstrahlung, Ölteppich
  • Tierschutz: Walfang, Tierquälerei, Artenschutz, Handel mit Elfenbein
  • Armut: oft auch Sachspenden für armutsgefährdete Familien und Flüchtlinge
  • Gewalt: Folter, Frauenhaus, Sexualverbrechen, Heimbetreuung
  • Medizin und Forschung: AIDS, Krebs, Ebola, Transplantationen, Energieträger
  • Wissenschaft und Bildung: Rechtskunde, Meinungsäußerungsfreiheit

Daneben gibt es noch sonstige Spendenziele, wie etwa musikalische Vereinigungen, Bauern, IT-Projekte, Weltreligionen, Geschichte/Archäologie, Architektur, Pädagogik und viele mehr.

Im Jahr 2013 haben Österreicher insgesamt 510 Millionen € gespendet[2], für 2014 wird mit 550 Millionen Euro gerechnet[3]. Vielen ist aber nicht klar, dass sie ihre Spenden unter gewissen Umständen auch steuerlich absetzen können. Wie das funktioniert das nun im Detail?

Beginnen wir von vorne: bestimmte Arten von Spenden an bestimmte Organisationen sind steuerlich absetzbar. Der Staat wollte dadurch für Privatpersonen und Unternehmen einen Anreiz schaffen, an gemeintätige Zwecke zu spenden. Studien aus Deutschland und den USA zeigen, dass dies in der Praxis funktioniert – die Spendenbereitschaft steigt, wenn die Möglichkeit besteht, dadurch eine Steuererleichterung zu erhalten. In Österreich entschied man sich daher im Jahr 2009 dazu, Spenden steuerlich absetzbar zu machen.

Zu beachten ist dabei aber, dass die österreichische Regelung relativ komplex ist. Es ist nicht jede Spende an jeden beliebigen Verein absetzbar. Der begünstigte Träger muss sich auf der Liste[4] der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen befinden. Der Status als begünstigter Spendenempfänger ist dabei an strenge Voraussetzungen (unter anderem 3-jähriges Bestehen der Organisation) geknüpft. Daneben gibt es auch inhaltliche Voraussetzungen: begünstigt sind nämlich nur „Einrichtungen, die sich auf dem Gebiet der Mildtätigkeit, der Entwicklungshilfe und/oder der Katastrophenhilfe betätigen oder für diese Zwecke Spenden sammeln und Einrichtungen, die Umwelt-, Natur- oder Artenschutz betreiben oder Tierheime führen oder für diese Zwecke Spenden sammeln.“ (zurzeit fallen etwa 400 Vereine unter diese Definition). Ein relativ großer Bereich der gemeinnützigen Tätigkeit, der sich nicht innerhalb dieser engen Schranken bewegt, wird also von vornherein ausgeschlossen.

In der Praxis ist es wichtig, dass man sich zunächst vergewissert, ob sich der jeweilige Verein tatsächlich auf der Liste der spendenbegünstigten Empfänger des BMF befindet. Darüber hinaus sollte man unbedingt um eine schriftliche Spendenbestätigung des Empfängers bitten, damit man die Spende anschließend gegenüber dem Finanzamt geltend machen kann. Im Zweifelsfall gelten aber auch Kontoabbuchungen oder Einzahlungsbelege als Nachweis der Spende; die Belege sollten aber jedenfalls gut aufbewahrt werden.

Für Unternehmer gilt, dass Spenden im Rahmen der Gewinnermittlung abgesetzt werden. Arbeitnehmer/Innen können Spenden als Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung angeben. Der Freibetrag, den man durch die Absetzung der Spende erhält, beträgt dabei maximal 10% des Jahreseinkommens bei Privatpersonen bzw. 10% des Jahresgewinns bei Unternehmen, er ist also gedeckelt. Wie groß die jeweilige Ersparnis ist, hängt natürlich vom jeweiligen Bruttoeinkommen ab. Diverse Spendenrechner[5] ermöglichen es einem Spender schon im Vorhinein, die Höhe der steuerlichen Ersparnis zu berechnen.

Die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden ist ein bedeutender Anreiz, um Beiträge von Privatpersonen und Unternehmern zu karitativen Zwecken zu fördern. Als Spender sollte man nicht darauf vergessen, diese Absetzbarkeit im Rahmen des persönlichen Jahresabschlusses auch geltend zu machen und somit die staatliche Belohnung, die für das Spenden ausgesetzt wird, auch in Anspruch zu nehmen.

Ob die Spenden tatsächlich dort ankommen, wo sie hinüberwiesen werden, und was dann dort damit passiert, kann ich leider nicht feststellen – aber ich stehe da auch einem persönlichen Zwiespalt gegenüber. Einerseits finde ich die Arbeit von Greenpeace, VierPfoten, Amnesty International und ähnlich renommierten  Institutionen toll, andererseits finde ich es schade, wenn ich so mitbekomme, was mit den Spenden passiert: diese zuvor genannten Vereine beschäftigen viele „Spendenwerber“, die sich um die Mittagszeit in die ohnehin schon gedrängt volle Fußgängerzone stellen und von mir wissen möchten, ob ich „einen Moment Zeit habe“. Ich will hier nochmals betonen: ich finde deren Öffentlichkeitsarbeit und individuellen Ziele toll, aber mir vergeht die Spenderlust, wenn ich sehe, dass damit aufdringlich-aktive bis gar aggressive Personen finanziert werden, die mich erfolgreich am Weg zur Uni oder am Weg zur Arbeit aufhalten. Oder anders formuliert: ich befürchte, wenn ich diesen Organisationen finanzielle Unterstützung zukommen lasse, dass dann in den kommenden Wochen und Monaten noch intensiver um Spenden geworben wird und ich die Innenstadt zu meiden beginne, weil ich dort mit meinem Fahrrad überhaupt nicht mehr vorankomme. Ich möchte keinesfalls Leute finanzieren, die sich mir ob dem Erfolg der vergangenen Wochen noch aktiver in den Weg stellen und mich anquatschen. Ich persönlich spende am liebsten den Organisationen, die sich unauffällig ihren Zielen widmen und in deren Bereich wichtige Fortschritte erzielen. Wenn mir die materielle Unterstützung nicht mehr möglich ist (zB. aus finanziellen Gründen), dann werde ich wahrscheinlich auf den ideellen Support umschwenken: ich erzähle anderen von herausragenden Ideen.

Ich tippe darauf, dass im Zuge der anstehenden Steuerreform die Spendenabsetzbarkeit stark diskutiert oder gar abgeschafft wird, da dem Staat jährlich geschätzte 100-200 Millionen Euro an Steuereinnahmen entgehen. Bei einem ohnehin schon straffen Budgetplan (und Schlagwörtern wie Schuldenbremse, Maastricht-Kriterien oder Haushaltskonsolidierung) ist es für mich bloß eine Frage der Zeit, bis der Staat allen nicht „überlebensnotwendigen“ Projekten den Geldhahn zudreht. Wer braucht schon subventionierte Barmherzigkeit? Wenn jemand spenden will, dann kann der das doch auch ohne zusätzliche steuerliche Anreize tun (wie bis 2009)? Dem Staat mag es dann vielleicht (finanziell gesehen) besser gehen, aber die Betroffenen bleiben auf der Strecke.

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fischundfleisch

fischundfleisch bewertete diesen Eintrag 14.12.2015 23:16:59

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