„Militante Tierschützer wollen kein Austauschen von Argumenten auf Augenhöhe; ihnen geht es nur um den Radau, ums Hinhauen, Vernichten und Schlechtmachen“, weiß Josef Pröll, selbst eifriger Gatterjäger zu berichten. Daher soll das bösartige Verhalten der militanten Tierschützer unter die Lupe genommen werden, aber auch die Frage gestellt werden was nun Jagd eigentlich ausmacht.
Seit einiger Zeit geistert das Thema nun durch die Medien. Verantwortlich dafür zeichnen eben jene Tierschützer, die Herr Pröll als militant bezeichnet, die das Thema an das Licht der Öffentlichkeit zerrten. Bis unter die Zähne bewaffnet, mit Fotoapparaten und Kameras, begaben sie sich auf öffentlichen Forststraßen, die jedermann zugänglich sind, zu den Gattern und schossen, nicht nur auf Tiere, sondern auch auf Menschen. Viele davon wurden sehr gut getroffen und liegen nun in den Archiven. Streng bewacht wurde die Gatterjagd gegenüber diesen Radau machenden Eindringlingen. Wenn dieses ganze Vorgehen weidgerecht ist, warum gibt es dann ein Problem mit der Öffentlichkeit? Und was bedeutet weidgerecht?
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Dazu sollten wir uns das Weidwerk ein wenig näher ansehen. Wir haben in Österreich ein sog. Revierjagdsystem, d.h. ein Jäger bzw. eine Jagdgesellschaft ist für ein Revier zuständig. Das beinhaltet allerdings nicht nur das Recht bzw. die Pflicht – denn es gibt einen Abschussplan – Tiere zu schießen, zu erlegen, sondern auch die Hege und Pflege. D.h. er verbringt viele Stunden im Wald, kennt sein Revier und deren Tiere. Er hat das gesamte Ökosystem Wald vor Augen und handelt in dessen Sinne. Auch zeigt er ein entsprechendes Verhalten gegenüber dem erlegten Stück: „Beim erlegten Wild soll der Jäger durch sein ruhiges Herantreten, durch seine würdige Begutachtung, durch die brauchtumsmäßige Bruchanbringung (letzter Bissen, Inbesitznahmebruch) und Bruchüberreichung sowie durch das eventuelle Totverblasen seine Achtung vor der Kreatur erweisen. Die Totenwache ist ein kurzes In-Sich-Gehen und soll Ruhe für eine jagdliche Gewissenserforschung bieten. Das Sitzen auf erlegtem Wild und das Aufsetzen des Fußes auf erlegtes Wild sind Verstöße gegen die Weidgerechtigkeit.“ (http://lehrprinz.at/auflagen/daten/leseprobeBrauchtum.pdf) Hier ist von „Achtung vor der Kreatur“ die Rede, von einem „In-Sich-Gehen“ zur „jagdlichen Gewissenserforschung“, die sich in einem ethisch fundierten Weidwerk zeigt. Das Vorgehen, das sich im folgendem Film zeigt, wird dem wohl nicht ganz gerecht:
Weidgerecht bedeutet demnach einen entsprechenden Umgang mit dem im Revier lebenden Getier, deren Hege und Pflege und auch die Verantwortung den Bestand in einem Umfang zu halten, der weder den Forst- noch den Landwirt betrübt. Dies ist jedoch nur möglich, wenn er das Revier kennt. Umgekehrt ist damit ein kurzer Aufenthalt auf einem Schießstand in einem Gatter nicht als weidgerecht zu bezeichnen.
Darüber hinaus werden in diesen Gattern nicht natürliche Populationen bejagt, sondern in erster Linie gezüchtete Tiere. Geht man nun davon aus, dass der Jäger mit seiner Arbeit des Erlegens den Zweck verfolgt die Population in einem gesunden Umfang zu halten, so widerspricht das Heranbringen, Aussetzen und Töten von eigens für den Tötungsvorgang gezüchteten Tieren nicht der Weidgerechtigkeit. Vielmehr wird diese damit ad absurdum geführt. Vor dem Hintergrund einer weidgerechten Jagd wird deshalb diese Form der Gatterjagd von den meisten Jägern verurteilt, ebenso wie vom Großteil der Bevölkerung. Dennoch wird dies von der Politik nicht zur Kenntnis genommen und es wird kein Grund gesehen, dass an diesen Zuständen etwas geändert werden sollte. Deshalb greifen auch schon mal militante Tierschützer zur Flasche und übergießen Jäger mit Benzin:
https://www.facebook.com/martinballuch/videos/10153811401864233/
Oh Pardon, das war der Jäger, der den militanten, kameraschussbereiten Tierschützer mit Benzin übergoss. Wer ist hier militant, Herr Pröll?