Jedes lebende, atmende, fühlende Wesen kommt mit nichts in dieses Leben, mit nichts als diesem Leben. Es entwickelt sich, erreicht seinen Zenit und degeneriert wieder, bis es am Ende dieses Leben wieder abgibt. Dazwischen liegt die Zeit dieses Leben zu leben. Darin sind sich alle gleich, völlig gleich. Niemand bekommt mehr mit, sondern steht nackt und bloß mit nichts weiter als seiner Lebendigkeit da und sucht sie zu erhalten. Ebenso geschieht das Verlassen des Lebens, indem es einem wieder entzogen wird. Man kann jetzt mutmaßen und spekulieren woher das Leben kommt, wer es einem gegeben hat oder wohin es geht und wer es einem wieder nimmt, soweit es sich um einen natürlichen Tod handelt. Egal was für Antworten man findet, es bleiben bloße Mutmaßungen und Spekulationen. Nur eines steht fest: Wir geben uns das Leben nicht selbst.

Leben – das ist nichts, was man generieren, machen oder herstellen könnte. Jedes einzelne Wesen erhält seine individuelle, unverwechselbare Form und Ausstattung. Es ist einzigartig, egal ob es sich um eine Amöbe oder einen Menschen handelt. Jedes Leben ist in sich und für sich. Ganz gleich woher das Leben kommt, es ist eine Tatsache, dass es dieses keinem anderen Lebewesen zu verdanken. Denn nur dieses Verdanken gäbe einem anderen Lebewesen das Recht dieses andere Leben in irgendeiner Weise zu gestalten. Doch es gibt keinen Verursacher innerhalb der Gemeinschaft des Lebendigen. Deshalb ist das Leben für sich und für niemanden sonst.

Ist aber das Leben für nichts und niemanden als für sich selbst, als das Einzige, was es sein Eigen nennen kann, so hat es das Recht auf dieses Leben aus sich selbst. Jedes Lebewesen. Es braucht ihm nicht zugesprochen werden, weil es in ihm grundgelegt ist. Bei Menschen scheint darüber mittlerweile weitgehende Einigkeit zu bestehen. Das Recht auf Leben und dessen Unversehrtheit braucht ihm nicht zugesprochen zu werden – behalten wir diesen Gedanken konsistent bei –, weil er es mitbringt. Der einzige Besitz in der kurzen Zeit des Daseins. Das einzige, was geschehen kann ist, dass dieses Recht beschnitten wird. Aber aufgrund wessen darf dies geschehen? Gehen wir davon aus, dass niemand mit mehr als diesem Leben ins Dasein kommt, so kann auch niemand mehr haben als dieses und somit auch nicht mehr Recht als ein anderer. Auch wenn verzweifelt versucht wird Rechte aus der Moral zu konstruieren, nur um damit die Macht ableiten zu können, die Unversehrtheit nichtmenschlicher Lebewesen antasten zu dürfen, denn wenn die Lebensrechte aus der Moral abgeleitet werden, fallen alle Lebewesen automatisch heraus, die keine Moral haben. Eine mühsame Konstruktion, die die Grundkonstituente des sich selbst genügenden des Lebens gänzlich negiert. Die Intention ist klar. Es soll damit eine moralische Begründung fabriziert werden, dass es moralisch gerechtfertigt ist diese Unversehrtheit nicht beachten zu müssen.

Genau umgekehrt müsste es sein. Zuerst dieses individuelle, sich selbst gehörende Leben, das es in jeder Weise zu schützen gilt. Es geht nicht um die Frage ob es genutzt werden darf. Das Recht auf Unversehrtheit, egal um welches Lebewesen es sich handelt, ist eines, das im Leben selbst grundgelegt ist. Damit ist es unantastbar, ausgesondert jeglichen Gebrauches, jeglicher Nutzung und jeglicher Vereinnahmung. Es muss auch nicht mehr darüber diskutiert werden ob die eine Beschneidung dieser Unversehrtheit mehr wiegt als die andere, sondern jegliche Beschneidung ist ein Delikt gegen dieses universelle Grundgesetz. Das einzige, was Not tut ist, alles zu verhindern, was diese Unversehrtheit einschränkt. Das universelle Recht auf Unversehrtheit, das allem Leben zusteht, geht Hand in Hand mit der universellen Pflicht alles zu unterlassen, was dieser entgegensteht bzw. alles zu unternehmen um diese zu erhalten.

1
Ich mag doch keine Fische vergeben
Meine Bewertung zurückziehen
Du hast None Fische vergeben
5 von 6 Fischen

bewertete diesen Eintrag

Spinnchen

Spinnchen bewertete diesen Eintrag 30.05.2017 14:54:58

23 Kommentare

Mehr von Daniela Noitz