Denn das Leben ist keine menschliche Erfindung

Neben all dem Un-, Wirr- und Wahnsinn, den der Mensch in die Welt setzt, gibt es durchaus viele segensreiche Erfindungen, wie die Waschmaschine, den Geschirrspüler und nicht zu vergessen – mein persönlicher Favorit – die Kaffeemaschine. Ich gestehe durchaus ein, die Auswahl mag eng gezogen und ein wenig subjektiv sein, aber ich habe ganz bestimmt noch keinen Baum gesehen, an dem diese Geräte wachsen. Dabei – wie bei vielem anderen – handelt es sich um menschliche Erfindungen, hinter denen viel Arbeit, Kapital und Zeit stecken. Damit sollte es außer Frage stehen, dass der Erfinder dafür honoriert wird und vor allem, dass sein geistiges Eigentum geschützt wird.

Der Gesetzgeber ist auch dieser Meinung. So wurde das Patentrecht erfunden. Wenn also jemand etwas erfindet, dann meldet er sich beim Patentamt und holt sich seine Bescheinigung, dass er diese Erfindung besitzt. Jeder, der sie verwerten möchte muss sich darüber mit dem Erfinder ins Einvernehmen setzen und entsprechende Leistungen erbringen. So ist es richtig.

Das Patentrecht hat aber auch seine Grenzen und Einschränkungen, und auch das zu Recht. So sieht das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) folgende Voraussetzungen vor, dass eine Erfindung patentierbar ist: Die Erfindung muss neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein.

All diese Dinge waren wohl auch der Fa. Syngenta, einem weltweit führenden Unternehmen im Agrarbereich, bekannt gewesen sein. Dennoch brachten sie einen Patentantrag ein für – man achte wohl – Tomaten. Vielleicht haben sie nur die letzte Voraussetzung, nämlich die gewerbliche Anwendbarkeit, im Blick gehabt bei diesem Vorgehen. Der Rest wurde zurechtgebogen, indem sie sich eine „flavonolexprimierende domestizierte Tomate und deren Herstellungsverfahren“ patentieren ließen. Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht, denn bei der roten Frucht handelt es sich lediglich um eine ganz normale Züchtung, die aus einer Kreuzung von wilden Tomaten mit bereits vorhandenen Sorten handelt. Keine Rede also von neu oder irgendeiner erfinderischen Tätigkeit, denn es wurde nichts weiter gemacht, als das, was jeder Hobbygärtner auch macht, wenn er Sorten kreuzt. Dennoch wurde das Patent erteilt.

Es handelt sich dabei klar um einen Fall, bei dem sich das Patentamt selbst über die gegebene Rechtslage hinweg. Würde dieser Vorfall unwidersprochen bleiben, so wäre damit der Weg geebnet zur Patentierung von Lebewesen aller Art. Aber noch kann dem ein Riegel vorgeschoben werden.

Die Arche Noah, ein eingetragener Verein, der sich für der Erhaltung der Kulturpflanzenvielfalt einsetzt, bringt einen Einspruch beim Europäischen Patentamt ein, in dem eigentlich nichts weiter gefordert wird, als die gegebene Gesetzeslage eingehalten wird. Jeder kann sich an diesem Einspruch beteiligen, und damit ein Signal setzen, dass wir als Zivilgesellschaft Gesetzesbrüche nicht wortlos hinnehmen, aber auch um zu unterstreichen, dass die Natur keine Erfindung ist.

Seien Sie dabei und setzen Sie ein Zeichen, indem Sie sich an dem Einspruch beteiligen: Stoppen wir gemeinsam das Tomatenpatent!

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bianka.thon

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