Schutz bedeutet, dass ich jemandem, der mir unterlegen ist, eine Gefälligkeit zukommen lasse, die ich ihm nicht zukommen lassen muss, sondern aus reiner Großherzigkeit entsteht, manchmal auch aus Verantwortungsbewusstsein, andernfalls aus einer Laune oder oftmals aus Liebe, wie sie die Mutter ihrem Kind erweist, wo es auch hingehört, denn das Kind ist des Schutzes bedürftig. So kommen auch automatisch Bilder in meinen Kopf. Eine Menschenmutter, die ihr Kind im Arm trägt, eine Hühnermutter, die ihre Babys unter ihre Flügel schlüpfen lässt oder eine Mutterkuh, die sich vor ihr Kalb stellt. Im Moment der Bedürftigkeit und der Gefahr ist es angebracht, ja eine Pflicht Schutz zu gewähren, doch letztlich bleibt es eine Geste eines Überlegenen einem Unterlegenem gegenüber, eines, der die Macht hat Schutz zu gewähren zu einem, der eine Gnade empfängt. Auch dies ist bis zu einem gewissen Grad im Umgang mit Tieren angebracht. Im Akutfall die Unversehrtheit eines Lebewesens zu schützen, das sollte eigentlich selbstverständlich sein.

Schutzbedürftig ist, wer sich selbst nicht helfen kann. Sobald ein Lebewesen in der Lage ist sich selbst zu schützen und zu versorgen, ist der Schutz nicht mehr notwendig, ja unangebracht. Eine Bevormundung. Manchen macht es offenbar Spaß sich Schutzbefohlene zu halten. Ich erinnere nur an Qualzüchtungen wie Möpse und ähnliches. Krankgezüchtete Lebewesen, die für den Rest ihres Lebens vom Menschen abhängig sind, weil sie weder selbständig gebären können noch ihre Atmung vollständig unter Kontrolle haben. Bei Hunden mag es noch einigermaßen angehen, soweit man das als Mensch beurteilen kann. Wir pflegen auf jeden Fall zu glauben, dass es Hunden dabei gut gehen und sie es sogar wollen. Aber das lässt sich weder beweisen noch dementieren. Nachdenklich sollte einen jedoch die Tatsache machen, dass sich Hunde, die ihr Leben lang in Freiheit gelebt haben, nicht in die Gefangenschaft zwingen lassen wollen.

Schutz ist von daher, und – wie gesagt – außer in Notlagen, immer ein paternalistischer Akt. Frauen, die unter Schutz stehen, werden ihrer Freiheit beraubt sich bewegen zu dürfen. Wird dieser Schutz in ein Recht gewandelt, geschieht zweierlei. Der, der bisher Schutz gewährte, wird entthront. Seine Macht wird beschnitten und die Abhängigkeit gebrochen. Das lässt man sich nicht gerne gefallen. Macht es doch einen gewaltigen Unterschied, ob ein Mann seiner Frau großmütig erlauben darf arbeiten zu gehen oder ob sie das selbst entscheiden darf. Recht ist etwas, das gleichstellt und letztendlich einklagbar ist.

Wo ich Lebewesen das Recht auf Selbstentfaltung zugestehe, gestehe ich damit auch ein, dass sie meiner nicht bedürfen. Ich gebe ihnen die Möglichkeit ihr Leben frei und nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten. Wenn ich nun verhindere, dass jährlich Millionen Küken geschreddert oder vergast werden, so nicht, weil ich sie schütze, sondern weil sie das unverrückbare Recht auf Leben haben. So wie auf Unversehrtheit – und damit Schwanzkupieren, Ohrenabschneiden, Kastrieren ohne Betäubung etc. von vornherein wegfallen. Damit wird aber auch aus einem Akt der Gnade die Einhaltung von genuinen Rechten, gegen die zu verstoßen ein Unrecht ist.

Schutz ist dringend und absolut notwendig. Es ist aber nur der erste Schritt zu einem lebenswerten, selbstverantwortlichen Leben.

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Mary V Raw

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Paradeisa

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